Wie sind Kinder in der privaten Krankenversicherung abgesichert?
Die private Krankenversicherung des Elternteils, das Beamter ist, muss das Kind aufnehmen, wenn dies innerhalb von zwei Monaten nach dessen Geburt beantragt wird. Dies hat vor allem den Vorteil, dass Risikozuschläge und Gesundheitsfragen entfallen, auch wenn das Kind an angeborenen Erkrankungen leidet.
Wichtig ist aber, dass der Elternteil vorher schon wenigstens drei Monate bei der Krankenkasse versichert gewesen ist. So darf für das Kind zudem kein höherer Tarif als der des versicherten Beamten gewählt werden. Ist zum Beispiel die Mutter in einem Basistarif versichert, dann kann das Kind nicht in einen Normaltarif eingruppiert werden. Wählen die Eltern eine andere private Krankenversicherung für das Kind als der eigenen, kann der Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung und eventuelle Risikozuschläge bestehen.
Aktuell bezahlen Eltern zwischen 80 Euro bis 170 Euro pro Monat für das Kind. Für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung sind bis zu 200 Euro im Monat zu zahlen. Dies ist abhängig von der Krankenkasse und dem Zusatzbeitrag.
Der Monatsbeitrag einer privaten Kasse für Kinder fällt niedrig aus, da bei den Kindertarifen keine Altersrückstellungen formuliert werden. Diese verwenden die Versicherungsunternehmen, um die Kosten auch im Alter stabil zu halten. Der Aufbau eines solchen Polsters beginnt mit 22 Jahren.
Für Kinder von Beamten vermindert sich der Versicherungsbeitrag durch zwei verschiedene Zuzahlungen.
Beamtenkinder haben generell Anspruch auf eine Beihilfe. Über sie sind zum Beispiel bei Kindern von Beamten 80 Prozent der Kosten für Behandlungen abgedeckt. Die private Krankenversicherung muss nur noch 20 Prozent der Ausgaben zahlen, was die Krankenversicherung besonders günstig macht.
Der Arbeitgeber beteiligt sich am Krankenversicherungsbeitrag des privat versicherten Beamten. Hierbei übernimmt dieser 50 Prozent der Kosten. Wenn der Zuschuss nicht ausgeschöpft ist, zahlt der Arbeitgeber auch einen gewissen Teil des Beitrags für die Kinder. Privat versicherte Beamte erhalten damit eine Unterstützung für die Versicherung ihrer Kinder.
Der Zuschuss zur Krankenversicherung lässt sich für das mitversicherte Kind verwenden. Der Arbeitgeber übernimmt hierbei die Hälfte der Kosten für eine private Krankenversicherung. Jedoch erfolgt dies nur bis zu einer bestimmten Grenze. Der Zuschuss ist insgesamt auf den Höchstbeitrag des Arbeitgebers in der Krankenversicherung gedeckelt. Der Betrag ist auf 384,58 Euro festgesetzt. Was darüber hinausgeht, muss der Beamte selbst aufbringen.