Die Dienstunfähigkeitsklausel umfasst Regelungen über Versicherungsleistungen für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes im Falle der Dienstunfähigkeit. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die speziellen Anforderungen bestimmter Berufsgruppen wie Polizei oder Feuerwehr gelegt. Hier sind die Versicherungsmöglichkeiten und deren Leistungsdauer differenziert und oft komplex. Die Art der Feststellung der Dienstunfähigkeit hat dabei großen Einfluss auf die daraus resultierenden Ansprüche. Dieser Artikel beleuchtet die vielschichtigen Aspekte der besonderen Dienstunfähigkeitsklausel und bietet eine Orientierungshilfe zu diesem komplexen Sachverhalt.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsklausel?

Die Dienstunfähigkeitsklausel ist eine besondere Regelung in der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Sie bestimmt, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Leistung aus der Versicherung gewährt wird, in der Regel dann, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt. Wichtig ist, dass die Dienstunfähigkeitsklausel der Versicherung unabhängig von einer Berufsunfähigkeit greift. Die genaue Kenntnis und bewusste Auswahl dieser Beamtenklausel ist entscheidend, da sie den Umfang und die Bedingungen des Versicherungsschutzes für den Beamten definiert.

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Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte

Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel gilt für Beamtengruppen wie Polizei, Feuerwehr und Justiz, deren Tätigkeit erhöhte körperliche und geistige Anforderungen stellt. Sind diese Beamten diesen besonderen Anforderungen nicht mehr gewachsen und ist eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums (je nach Bundesland) nicht zu erwarten, tritt eine “spezielle Dienstunfähigkeit” ein.

Maßgeblich für die Versorgungsansprüche ist das Beamtenverhältnis zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit. Nur wenige der Versicherer bieten spezielle Dienstunfähigkeitsklauseln für Beamte an. Es ist wichtig, die Bedingungen und Voraussetzungen des jeweiligen Versicherers genau zu prüfen bevor man sich für eine Dienstunfähigkeitsversicherung entscheidet.

Warum ist der Status des Beamten zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit wichtig?

Der Status zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit ist für Beamte von besonderer Bedeutung, da er Art und Umfang der Versorgungsansprüche maßgeblich bestimmt. Bei Beamten auf Lebenszeit führt die Dienstunfähigkeit in der Regel zur Versetzung in den Ruhestand mit Anspruch auf Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz.

Beamte auf Widerruf hingegen werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Bei Beamten auf Probe hängt der Status von der Ursache der Dienstunfähigkeit ab. Bei speziellen Dienstunfähigkeitsklauseln, die nur von wenigen Versicherern angeboten werden, können Unterschiede im Status auch die Leistungsdauer der Versicherung beeinflussen. Der Status zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit ist daher entscheidend für die finanzielle Absicherung des Beamten.

Die speziellen Anforderungen der Beamten sorgen für Herausforderungen in der Versicherungsbranche

Die spezielle DU-Klausel stellt eine Herausforderung in der Versicherungsbranche dar, da nur wenige Versicherer diese für Polizei-, Justizvollzugs- und Feuerwehrbeamte anbieten. Unterschiedliche Anforderungen an die Dienstunfähigkeit, je nach Dienstherr, sowie die begrenzte Anzahl von Anbietern führen zu einer komplexen und uneinheitlichen Versicherungslandschaft. Die Leistungsdauer bei spezieller Dienstunfähigkeit für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe ist häufig begrenzt, was zu Unsicherheiten bei den Betroffenen führt.

Hinzu kommt, dass die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit der Beamten von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, u. a. von medizinischen Befunden und persönlichen Eigenschaften des Beamten, was die Situation weiter verkompliziert. Es besteht daher ein dringender Bedarf an transparenten und leicht verständlichen Versicherungslösungen, die den besonderen Bedürfnissen dieser Berufsgruppen gerecht werden.

Warum gibt es wenige Versicherungsgesellschaften die eine spezielle Dienstunfähigkeit absichern?

Es gibt nur wenige Versicherer, die spezielle DU-Klauseln für Beamte anbieten, da die Risikoeinschätzung und -bewertung für diese speziellen Fälle komplex ist. Beamte, z.B. bei Polizei, Feuerwehr oder Justiz, sind erhöhten körperlichen und geistigen Anforderungen ausgesetzt. Können sie diesen Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr gerecht werden, ist eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel relevant.

Da die Anforderungen von Dienstherr zu Dienstherr unterschiedlich sind und bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit verschiedene Aspekte, wie z.B. medizinische Befunde und die Persönlichkeit des Beamten, berücksichtigt werden, kann die Risikobewertung für die Versicherungsgesellschaft schwierig sein.

Aus diesem Grund bieten nur wenige Versicherer solche speziellen Klauseln für Beamte an. Beamte sollten beim Abschluss einer DU-Versicherung die genauen Bedingungen prüfen und gegebenenfalls fachlichen Rat einholen.

Leistungsdauer bei Beamten auf Widerruf und Probe

Bei Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe kann die Leistungsdauer bei spezieller Dienstunfähigkeit (DU) variieren. Die Gesellschaften begrenzen häufig die Leistungsdauer und führen nach Leistungserbringung eine eigene Prüfung durch.

Dies ist von besonderer Bedeutung, da Beamte auf Widerruf im Falle einer Dienstunfähigkeit entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt werden und daher in der Regel keinen Anspruch auf Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz haben.

Die Zusage einer zeitlich befristeten Leistung bietet daher eine wichtige Planungssicherheit für diese entlassenen Beamten. Eine günstige Regelung für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe wäre eine lange garantierte Leistungszusage, teilweise bis zu 72 Monaten, und eine Ausweitung der Leistungsdauer auf Zeiten mit laufenden Bezügen nach dem Beamtenversorgungsgesetz für Beamte, die aufgrund einer speziellen-DU in den Ruhestand versetzt wurden.

Test von Franke und Bornberg zur speziellen Dienstunfähigkeitsklausel

Ein wichtiger Schritt wurde von Franke und Bornberg unternommen, um die Versicherungsleistungen und die spezifischen Anforderungen der Beamten zu untersuchen. Franke und Bornberg hat in ihrem Test der speziellen Dienstunfähigkeitsklausel für Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte die Anforderungen und Unterschiede dieser speziellen Beamtengruppen an die Dienstunfähigkeitsversicherung untersucht.

Der Test ergab, dass nur wenige Versicherer spezielle DU-Klauseln für diese Beamtengruppen anbieten: 11 für den Polizeivollzugsdienst, 9 für den feuerwehrtechnischen Dienst und 8 für den Justizvollzugsdienst. Allgemeine Testsieger bei der speziellen DU für Polizei und Feuerwehr waren die DBV und die Signal Iduna, bei der speziellen DU für den Justizvollzugsdienst lag die DBV vorn. Angemerkt wurde, dass die Versicherer bei der speziellen DU eine möglichst lange garantierte Leistungszusage bieten sollten, insbesondere für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe. Diese Ergebnisse sind ermutigend und deuten darauf hin, dass der Wert und die Bedürfnisse dieser Beamtengruppen bei der Gestaltung der Versicherungsleistungen endlich berücksichtigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen spezieller und echten DU-Klausel?

Der Unterschied zwischen einer speziellen und einer echten Dienstunfähigkeitsklausel besteht darin, dass die spezielle Beamtenklausel für Polizisten, Feuerwehrleute oder Juristen gilt, die einem erhöhten Berufsrisiko ausgesetzt sind. Der Begriff “speziell” bezieht sich dabei auf die besonderen Anforderungen dieser Berufsgruppen.

Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel bietet den übrigen Beamten vollen Versicherungsschutz, ohne dass sie ihre Dienstunfähigkeit nachweisen müssen. Der Versicherer akzeptiert die Entscheidung des Dienstherrn über die Dienstunfähigkeit und leistet entsprechend. Voraussetzung ist, dass die Versetzung ausschließlich aus medizinischen Gründen erfolgt und eine Versetzung aus wirtschaftlichen oder disziplinarischen Gründen ausgeschlossen ist. Im Vergleich zu unechten oder unvollständigen Klauseln bietet die echte DU-Klausel den optimalen Schutz für den Beamten bei Dienstunfähigkeit.

Wie wird die Dienstunfähigkeit bei Beamten festgestellt?

Die Dienstunfähigkeit von Beamten wird durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt. Grundlage der Beurteilung ist die Frage, ob der Beamte wegen Krankheit dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Bei dauernder Dienstunfähigkeit wird ein Gutachten erstellt, wenn der Beamte innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate krankheitsbedingt keinen Dienst tun konnte und voraussichtlich auch in den folgenden sechs Monaten keinen Dienst tun wird.

Liegt das Gutachten vor, teilt der Dienstherr dem Beamten die beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand mit und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Bleibt der Einspruch erfolglos oder wird er nicht erhoben, so ergeht die Verfügung über die Versetzung in den Ruhestand und der Beamte erhält gegebenenfalls ein Ruhegehalt.

Infografiken zum Test von Franke und Bornberg

Quelle: Franke-Bornberg.de

Quelle: Franke-Bornberg.de


Quellen der Infografiken: https://www.franke-bornberg.de/blog/spezielle-dienstunfaehigkeit-klausel-polizei-feuerwehr-und-justiz

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