Für Personen, die in Deutschland eine Beamtenlaufbahn anstreben, stellt Adipositas (ein BMI bis 30) kein Hindernis für die Verbeamtung dar. Somit können Menschen mit leichtem Übergewicht ihren Traum als Beamter oder Beamtin verwirklichen.

Obwohl wir ein Antidiskriminierungsgesetz und Quoten für Frauen und Menschen mit Behinderungen haben, werden fettleibige Menschen am Arbeitsplatz weiterhin diskriminiert, insbesondere im öffentlichen Dienst. Ist Fettleibigkeit ein Einstellungshindernis und wenn ja, ist dies rechtlich haltbar oder liegt eine Diskriminierung seitens des Arbeitgebers vor?

Die körperliche und geistige Eignung des Bewerbers sollte berücksichtigt werden. Erhebliches Übergewicht kann sich unter Umständen langfristig auf die körperliche Eignung für die betreffende Tätigkeit auswirken. Der Arbeitgeber muss in jedem Einzelfall eine Beurteilung des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers vorlegen. Eine pauschale Verweigerung der Zulassung aufgrund von Adipositas wäre verfassungswidrig.

In Artikel 33 (2) des Grundgesetzes der besagt, dass “jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat”, wird klargestellt, dass das Recht bei der Auswahl für öffentliche Ämter berücksichtigt zu werden, allen Bürgern garantiert ist.

Die körperliche Eignung ist ein Aspekt - es gibt noch viele andere

Adipositas versus körperliche Fitness ist eine Debatte die bis heute andauert. Arbeitgeber müssen Bewerber ablehnen wenn sie der Meinung sind, dass sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Laufe ihres Arbeitsverhältnisses, d. h. vor Erreichen des Rentenalters, dauerhaft dienstuntauglich werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Bewerber regelmäßig über einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt ausfallen wird. Diese Annahme wird als angemessen betrachtet. Der Body-Mass-Index (BMI) ist in vielen Fällen ein gängiger Indikator dafür.

Einige Oberverwaltungsgerichte sind dagegen skeptisch, was die Stichhaltigkeit der Entscheidung angeht. So zum Beispiel das OVG NRW vom 16.05.201 AZ 6 A 1459/12, aber auch das OVG Niedersachsen vom 31.07.2912 AZ 5 LC 216/10. Der Tenor dieser Urteile deckt sich mit neueren Forschungen, etwa der University of California, Los Angeles (UCLA), die zeigen, dass der BMI nur einen geringen Wert für die allgemeine Gesundheit hat. Auch das Gegenteil ist der Fall: Dünne Menschen können genauso an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden wie dicke. Trotzdem gilt ein hoher BMI immer noch als automatische Disqualifikation.

Die Verbeamtung erfolgte auf der Grundlage einer Reihe von Kriterien. Bedauerlicherweise liegt noch keine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu diesem Thema vor, die eine größere Rechtssicherheit ermöglichen würde.

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Was sollten Sie tun, wenn Ihr BMI zu hoch ist und Sie abgelehnt werden?

Zunächst sollten Sie einen förmlichen Widerspruch einlegen und ein Sachverständigengutachten einholen, um Ihren Standpunkt zu untermauern. Wenn Sie an Adipositas dritten Grades leiden, gibt es eine alternative Möglichkeit.

In einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg wurde festgestellt, dass “morbide Adipositas als Behinderung angesehen werden kann, wenn sie zu schweren Einschränkungen der Fähigkeit zur Teilnahme am Erwerbsleben führt”. Die Entscheidung erging unter dem Aktenzeichen EuGH AZ C-354/12. Menschen die deutlich übergewichtig sind und denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % zuerkannt wurde, haben aufgrund dieser Entscheidung das Recht, als schwerbehindert behandelt zu werden.

Für den öffentlichen Dienst gelten ganz andere, mildere Regeln. Ein behinderter Bewerber kann für den Rest seines Lebens Beamter sein, wenn er mit einer voraussichtlichen Dienstzeit von mindestens fünf Jahren eingestellt wird und nicht das übliche Rentenalter erreicht. Die körperliche Eignung kann in diesem Fall vorausgesetzt werden, so das Hessische Landessozialgericht in seinem Urteil AZ L AL 116/12.

Unser Fazit

Eine Entscheidung über die körperliche Eignung für den öffentlichen Dienst aufgrund eines erhöhten BMI sollte von der betroffenen Person nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wir sind der Meinung, dass sich der Umweg über die Beantragung einer anerkannten Behinderung mit einem Behindertenausweis und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent lohnt.

Auch wenn Sie nur einen Grad der Behinderung von 30 bis 50 Prozent haben, können Sie unter Umständen bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen stellen.

2 Abs.. 3 SGB IX in Verbindung mit 68 Abs. 2 und 3 SGB IX bilden die Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen.

Wesentliche Voraussetzung ist, dass es wegen der Behinderung unmöglich ist, ohne den Ausgleich einen geeigneten Arbeitsplatz zu erhalten oder zu besetzen.

Auch wenn mit der Frage nach der Verbeamtung ein Arbeitsplatz besteht, ist dieser in seinem Umfang begrenzt und daher kündbar.

Wenn Sie wie andere nicht behinderte Bewerber eine dauerhafte Beschäftigung anstreben, müssen Sie die Gleichwertigkeit nachweisen.

Sobald jemandem entweder eine Behinderung von mehr als 50 % oder eine Gleichstellung zuerkannt wurde, ist er oder sie gesetzlich geschützt und hat Anspruch auf die reduzierten gesundheitlichen Anforderungen für eine Festanstellung im Unternehmen.

Allerdings reicht für die Verbeamtung die Aussicht, seinen Dienst mindestens fünf Jahre lang verrichten zu können, und es muss nicht eine lebenslange Dienstfähigkeit vorausgesagt werden.

So unangenehm das Thema für die Betroffenen auch sein mag, es lohnt sich in jedem Fall zu kämpfen und die Stigmatisierung, die ihnen im Fall Adipositas von der Gesellschaft auferlegt wurde, für eine Veränderung zu nutzen um eine Umkehrung der negativen Wirkung zu erreichen.

Wenn man nicht davon ausgeht das auch fettleibige Menschen gesund sein können, dann müssen fettleibige Menschen mit körperlich Behinderten gleichgestellt werden. Das ist der Konsens der neueren Rechtsprechun, und auf diesen Konsens sollte sich jeder Betroffene verlassen, wenn er sein Ziel Beamter zu werden erreichen will.

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