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Beispiele im Dienst
Alltagsbeispiele verdeutlichen hier das hohe finanzielle Risiko, welches Sie tragen. Ein einfacherer Fall ist ein Schlüsselverlust. Schnell ist ein Schlüssel für einen Dienstwagen oder zu einem Dienstgebäude verloren gegangen. Sie müssten ohne Versicherung für den Austausch des Schlosses oder gar der gesamten Schließanlage aufkommen.
Schwerwiegender könnte eine Beschädigung an einem persönlichen Ausrüstungsgegenstand ausfallen, bei Personenschäden würden die Forderungen in jedem Fall noch höher liegen. Sicherlich finanziert die Bundeswehr erst die anfallenden Kosten, dann werden Sie jedoch in Regress genommen. Bei Vorsatz haften Sie dem Dienstherren gegenüber unbegrenzt, auch eine Versicherung springt hier nicht für Sie ein.
Nehmen Sie einen Schaden zumindest in Kauf oder verschulden den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit, sind Sie regresspflichtig. Das Bundesministerium der Verteidigung hat explizit alle nachgeordneten Dienststellen angewiesen, jeden möglichen Schaden genau zu prüfen und die Verursacher in Regress zu nehmen. Hier hilft Ihnen eine Diensthaftpflichtversicherung in jedem Fall weiter. Die Versicherung prüft einerseits rechtlich die Pflicht zur Haftung und reguliert gegebenenfalls den entstandenen Schaden.
Wo greift die Diensthaftpflichtversicherung?
Sofern Sie entsprechend versichert sind, kann Ihnen im schlimmsten Falle eine Selbstbeteiligung von der Versicherungsgesellschaft auferlegt werden.
Die Selbstbeteiligung haben Sie jedoch bei Abschluss der Police selbst in der Hand, weitere Kosten im Schadenfall müssen Sie in keinem Fall tragen. Eine Beratung durch einen auf Bundeswehrangehörige spezialisierten Versicherungsberater hilft Ihnen in jedem Fall weiter, auch um mögliche Sonderkonditionen für Soldaten bei den Versicherungsprämien zu erhalten. Insbesondere bei Paketen aus verschiedenen Versicherungen ergibt sich hier ein Sparpotential bei der monatlichen Prämienhöhe, ohne bei den Versicherungsleistungen Abstriche machen zu müssen. Sie sollten jedoch den Abschluss nicht aufschieben. Eine Diensthaftpflichtversicherung leistet direkt ab Versicherungsbeginn, ohne Wartezeiten. Sie können Ihr Haftungsrisiko für die Zukunft direkt absichern.
Auch auf die Zeit nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr, sei es bei Eintritt in den Ruhestand oder bei Ablauf der Verpflichtung bei Soldaten auf Zeit, muss eine Diensthaftpflichtversicherung ausgelegt sein.
Versicherungsunternehmen haben diesen Umstand im Blick und bei den Versicherungsbedingungen entsprechende Änderungsklauseln eingebaut. So kann eine Versicherung auf neue berufliche Risiken angepasst oder mit Beginn des Ruhestandes in eine herkömmliche Privathaftpflichtversicherung geändert werden.
Vor dem Hintergrund des besonders hohen Haftungsrisikos im Berufsalltag der Soldaten bei der Bundeswehr sollten Sie nicht warten und zeitnah eine passgenaue Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Bereits durch eine geringe monatliche Versicherungsprämie schützen Sie sich einfach und sehr effektiv gegen diverse Forderungen aus Haftpflichtschäden – die letztlich viel schneller eintreten können, als Sie erwarten würden.
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