Diensthaftpflicht für Soldaten
Diensthaftpflicht für Soldaten
Für Soldaten regelt § 24 Soldatengesetz die Haftung. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Dienstpflichten verletzt und dem Bund einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen.
- Rechtsgrundlage
- § 24 Soldatengesetz
- Typisch
- Gerät, Waffe, Fahrzeug, Ausrüstung
- Kernpunkt
- Auslandseinsatz mitversichern
Die Besonderheit
Bundeswehrgerät erreicht schnell hohe Werte
Wer den Ausgangspunkt kennt, erkennt auch, welche Klausel im Vertrag zählt.
Vom Nachtsichtgerät über das Funkgerät bis zum Dienstfahrzeug: Bundeswehrmaterial ist teuer, und der Bund fordert bei grober Fahrlässigkeit Ersatz.
Auch Ausbildungssituationen und Übungen sind erfasst. Wer als Vorgesetzter eine Ausbildung leitet, trägt zusätzlich die Verantwortung für die Sicherheit der Unterstellten.
Im Auslandseinsatz gelten dieselben Grundsätze. Ein Vertrag, dessen Geltungsbereich auf Europa begrenzt ist, hilft dort nicht weiter.
Aus der Praxis
Typische Schadensfälle bei Soldaten
Nicht der spektakuläre Fall führt zum Regress, sondern der Alltag mit Schlüsseln, Technik und Verantwortung.
- Beschädigung eines Dienstfahrzeugs im Fahrbetrieb
- Verlust oder Beschädigung von Waffe und Optik
- Beschädigung von Funk- und Nachtsichttechnik
- Schaden an fremdem Eigentum bei einer Übung
- Verlust von Schlüsseln zu Kaserne oder Depot
- Unfall in der Ausbildung als verantwortlicher Vorgesetzter
Rechtlicher Rahmen
Was der Dienstherr trägt und wo Ihr Risiko beginnt
Der Bund ersetzt Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit und nimmt bei grober Fahrlässigkeit den Soldaten in Anspruch.
Die Höhe des Rückgriffs richtet sich nach dem Schaden, nicht nach der Besoldung. Bei teurem Gerät entstehen so existenzrelevante Forderungen.
Eine Diensthaftpflicht mit weltweitem Geltungsbereich deckt Grundbetrieb, Übung und Einsatz gleichermaßen ab.
Vertragsgestaltung
Worauf Soldaten im Bedingungswerk achten
Entscheidend sind die Bedingungen, nicht der Beitrag auf dem Angebotsblatt.
Grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen
Genau dieser Fall führt zum Regress des Dienstherrn. Ein Vertrag, der grobe Fahrlässigkeit ausschließt, deckt das eigentliche Risiko nicht ab.
Schlüssel und Codekarten
Der Verlust eines Generalschlüssels oder einer Zutrittskarte kann eine komplette Schließanlage betreffen. Achten Sie auf eine ausreichende Summe, nicht nur auf die reine Nennung im Bedingungswerk.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Die Versicherung prüft die Forderung und wehrt sie auf eigene Kosten ab, wenn sie unbegründet ist. Dieser passive Rechtsschutz ist in der Praxis oft wichtiger als die Zahlung selbst.
Weltweiter Geltungsbereich
Auslandseinsätze und Übungen außerhalb Europas müssen ausdrücklich vom Geltungsbereich erfasst sein.
Kriegs- und Einsatzausschlüsse prüfen
Manche Bedingungen schließen Schäden in bewaffneten Konflikten aus. Für Einsatzsoldaten ist dieser Punkt entscheidend.
Häufige Fragen
Fragen von Soldaten
Zahlt der Dienstherr nicht ohnehin jeden Schaden, den Soldaten verursachen?
Gegenüber geschädigten Dritten haftet zunächst der Dienstherr über die Amtshaftung. Er kann den Betrag jedoch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zurückfordern. Genau in diesem Rückgriff liegt das persönliche Risiko von Soldaten.
Reicht die private Haftpflichtversicherung aus?
Private Verträge schließen Schäden aus dienstlicher Tätigkeit regelmäßig aus. Für den Dienst braucht es einen eigenen Baustein, entweder als Diensthaftpflicht oder als ausdrückliche Erweiterung der Privathaftpflicht.
Deckt der Gewerkschafts- oder Verbandsschutz das ab?
Viele Verbände bieten einen Grundschutz, der bei den Summen, beim Schlüsselverlust und beim Vermögensschaden häufig eng begrenzt ist. Prüfen Sie die Deckungssumme und die Ausschlüsse, bevor Sie sich darauf verlassen.
Was kostet eine Diensthaftpflicht für Soldaten?
Die Beiträge liegen im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr, abhängig von Deckungssumme und eingeschlossenen Bausteinen. Entscheidend ist nicht der Beitrag, sondern ob grobe Fahrlässigkeit, Schlüssel und Vermögensschäden enthalten sind.
Gilt § 24 Soldatengesetz auch für Zeitsoldaten?
Ja, die Regelung erfasst Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gleichermaßen. Auch nach dem Ausscheiden können Forderungen aus der Dienstzeit noch geltend gemacht werden.
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