Vergleich und Angebot Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

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Warum die meisten Beamten sich gegen die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung entscheiden

Wenn Beamte vor Beginn ihrer Laufbahn als Angestellte beschäftigt waren, können sie beim Dienstantritt des Bundesjobs in die private Krankenkasse wechseln. Die überwiegende Mehrheit der Bundesdiener wählt diese Option. Im Zuge der Öffnungsaktion der privaten Kassen sind die Bedingungen für den Umstieg erleichtert.

Darunter versteht man dass kein Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt wird. Darüber hinaus kommt es zu keinen Leistungsausschlüssen und die Risikozuschläge werden gedeckt. Während der Öffnungskation können auch Eheleute, eingetragene Lebenspartner und Kinder mitversichert sein. Das attraktive Angebot führt dazu, dass nur wenige Beamte in der gesetzlichen Versicherung verbleiben.

Auch die höheren Kosten führen dazu, dass Beamte lieber in eine private Kasse wechseln. In der Privatwirtschaft Angestellte bezahlen seit dem 1. Januar 2015 einen Einheitstarif für die gesetzliche Kasse. Und das obwohl es mit Stand 1. Januar 2020 105 verschiedene gesetzliche Krankenkassen in Deutschland gibt. Der Einheitssatz beträgt 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens.

Nor­malerweise übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte davon, dem Dienstnehmer bleiben 7,3 Prozent, die aus der eigenen Kasse zu bezahlen sind. Diese Zahlungen reichen jedoch nicht aus, um für alle Ausgaben der Krankenkassen aufzukommen. Aus diesem Grund können die Anbieter einen Zusatzbeitrag eingeben. Bei Beamten hingegen übernimmt der Staat in der Regel keine Kosten für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung. Das bedeutet, dass sie die vollen 14,6 Prozent des Bruttogehalts aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.

In machen Bundesländern gibt es spezielle Regelungen, die Beamte dazu bewegen in der gesetzlichen Kasse zu verbleiben. Mit Beginn 2018 führte Hamburg als erstes Bundesland in Deutschland die Bürgerversicherung ein. Im Rahmen dieses Modells steht es Beamten über 55 Jahren frei ob sie sich privat oder gesetzlich ver­sichern möchte.

Fällt die Wahl auf eine gesetzliche Kasse, erhält der Arbeitnehmer eine Beihilfe als Pauschale ausbezahlt. Mit der Bürgerversicherung gibt es in Hamburg mehr Gerechtigkeit in der medizinischen Versorgung. Auch Hessen hat eine Beihilfe durchgesetzt: Sie richtet sich nach der Höhe der bezahlten Versicherungsbeiträge der Beamten. Mittlerweile haben auch Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen mitgezogen (Stand Anfang 2020): Gesetzlich versicherte Beamte erhalten eine Beihilfe in der Höhe von 50 Prozent der tatsächlich bezahlten Versicherungsbeiträge.

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