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Professoren in sozialversicherungspflichtiger Anstellung

In Ausnahmefällen werden Professoren auch als Angestellte beschäftigt. Diese Personen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wenn jedoch die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, hat dieser Personenkreis die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder sich privat zu versichern.

Hierbei besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Beihilfen durch die Hochschule, sodass immer eine Vollversicherung in der PKV erforderlich wird. Es gibt lediglich einen Zuschuss zum jeweiligen Krankenversicherungsbeitrag. Wenn Ihr Jahreseinkommen die Grenze von rund 60.000,- Euro im Jahr übersteigt, sollten Sie sich beraten lassen.

Auch bei einem Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sind entsprechende Krankenzusatzversicherungen in jedem Fall sinnvoll und kostengünstig abzuschließen.

Zusatztarife, besondere Bedingungen, Kündigung und Serviceleistungen

Neben den regulären Tarifen für ambulante und stationäre Behandlungen, zahnmedizinische Versorgung oder auch Rehabilitationsleistungen gibt es bei den privaten Krankenversicherungen diverse Möglichkeiten, den Versicherungsschutz maßgeschneidert auf die eigenen Bedürfnisse auszuwählen.

Hierbei werden entsprechende Zusatztarife abgeschlossen. So sind unter anderem Brillen und Sehhilfen, Krankenhaustagegelder und auch Behandlungen im Ausland ganz einfach zu versichern. Besonders im Forschungsbereich, in dem vielfach auch längere Auslandsaufenthalte und Entsendungen vorkommen, ist ein passender weltweiter Versicherungsschutz absolut unverzichtbar. Gerade die Individualität ist ein wirklicher Vorteil, verglichen mit dem Mindestangebot der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie bei jeder anderen Versicherung gibt es auch im Bereich der privaten Krankenversicherungen zusätzliche Bedingungen. Diese werden landläufig als „das Kleingedruckte“ bezeichnet. Hierbei sind insbesondere Wartezeiten, Voraussetzungen für Erstattungsanträge oder Altersrückstellungen zu beachten. Gerade auf Altersrückstellungen sollten Professoren Rücksicht nehmen.

Vereinfacht gesagt bildet die Versicherungen finanzielle Rückstellungen, um die Beiträge nach Eintritt in den Ruhestand gering zu halten. Bei einer Kündigung der Versicherung, beispielsweise bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland, der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder einem Wechsel der Versicherung, kann ein Teil – oder der Gesamtbetrag – dieser Rückstellungen verfallen. Trotz der gängigen Kündigungsfrist von einem Monat sollten Sie zusammen mit einem Versicherungsexperten vorab einen Blick in die Bedingungen werfen.

Als Professor oder Professorin in spe profitieren Sie in jedem Fall von den Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung – als Ergänzung zur laufenden Beihilfe durch den Dienstherrn oder auch im Rahmen der Vollversicherung für angestellte Professoren. Mit einem Augenmerk auf den Kundenservice der Versicherungen und der zugehörigen Niederlassungen dürften Sie schnell die passende Police finden. Hierbei sollte sich ein gutes Verhältnis zwischen den Leistungen, den Beiträgen, aber auch der telefonischen Erreichbarkeit und der Bearbeitungsdauer ergeben. Nutzen Sie die Beratung durch einen Versicherungsmakler. Besonders Experten, die sich mit den Besonderheiten der wissenschaftlichen Beamten und dem Hochschullehrkörper auskennen, zeigen Ihnen zielgenau alle passenden Lösungen der PKV und weitere wichtige Versicherungen für die Zeit nach Ihrem Ruf an die Hochschule und dem Beginn der eigentlichen Professur auf.

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