Eine Karriere bei der Feuerwehr ist ein Kindheitstraum vieler Jungen und Mädchen. Nicht wenige engagieren sich bereits in ihrer Jugend bei den freiwilligen Feuerwehren. Mit viel Ehrgeiz und hoher Einsatzbereitschaft gelingt einigen später der Wechsel in die Berufsfeuerwehr. Eine Karriere bei der Feuerwehr beginnt mit einem klassischen Vorbereitungsdienst, wie viele andere Laufbahnen im öffentlichen Dienst auch, als Beamter auf Widerruf.

Bereits hier sind wichtige Stellschrauben zu drehen: Auch Beamte der Feuerwehren sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie haben einen Anspruch auf Beihilfen oder freie Heilfürsorge durch den jeweiligen Dienstherrn. Krankheitskosten werden so aufgefangen. Die Beihilfezahlungen decken jedoch die Kosten nur anteilig und die freie Heilfürsorge endet bei Eintritt in den Ruhestand grundsätzlich. Eine private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe oder eine große Anwartschaft für die Zeit nach dem Ende der Heilfürsorge ist in jedem Fall unumgänglich. Alles Wissenswerte wird hier zusammengefasst:

Absicherung durch Beihilfen oder die freie Heilfürsorge

Ein wichtiger Punkt für Beamte im Einsatzdienst bei den Feuerwehren ist: Es gibt keine Auswahl zwischen der freien Heilfürsorge oder den Beihilfen. Vielmehr hat hier jedes Bundesland eigene Regelungen. In Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Niedersachsen besteht ein Anspruch Leistungen der freien Heilfürsorge.

Hier muss also ein passender Versicherungsschutz durch eine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung für die Zeit nach dem aktiven Dienst gefunden werden. In Hamburg haben die Beamten (bei Einstellung ab dem Jahr 2005) ein wirkliches Wahlrecht zwischen der freien Heilfürsorge und der pauschalen oder klassischen Beihilfe. In allen anderen Bundesländern gibt es keine freie Heilfürsorge für Feuerwehrbeamte, sondern lediglich einen Anspruch auf Beihilfen.

Diese decken, je nach Familienstand und Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, zwischen 50 und 90 Prozent der anfallenden Krankheits- und Pflegekosten. Die gesetzlichen Regelungen sind also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Sofern die Beamten auf Widerruf oder Beamten auf Probe sich nicht für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden haben, gibt es einen weiteren wichtigen Faktor: Für Ehegatten und Kinder gibt es zwar ebenso Beihilfen, aber keine freie Heilfürsorge. Auch eine kostenlose Familienversicherung wie bei den gesetzlichen Kassen gibt es nicht. Angehörige müssen also in jedem Fall bei einer privaten Krankenkasse versichert werden.

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Heilfürsorge: Die Anwartschaft für den wohlverdienten Ruhestand

Der Dienstherr, welcher für Beamte Leistungen der freien Heilfürsorge zahlt, kann zurecht die Fürsorgezahlungen einstellen, wenn der Ruhestand eintritt oder die Beamten anderweitig aus dem Dienst ausscheiden. Für diesen Moment muss der Beamte eigene Vorsorge treffen. Da die privaten Krankenversicherungen die Beiträge und die Leistungen jedoch nach dem Lebensalter und bestehenden Vorerkrankungen ermitteln, ist der Eintritt in die PKV mit Beginn des Ruhestandes im Regelfall nicht mehr möglich.

Die Anwartschaft löst dieses Problem. Durch den Abschluss einer sogenannten „kleinen“ oder „großen“ Anwartschaft zu Beginn der Dienstzeit bei der Feuerwehr sichert sich der Beamte die spätere Aufnahme in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung, bildet beitragssenkende Altersrückstellungen und ist bei Eintritt in den Ruhestand zu den bei Abschluss der Anwartschaft vereinbarten Konditionen privat versichert.

Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung deckt also die freie Heilfürsorge alle Kosten und die Versicherung zahlt nicht, bei Eintritt in den Ruhestand wird der Vertrag in eine „aktive“ Versicherung umgewandelt zu den günstigeren Konditionen zu Beginn der Anwartschaft.

Beihilfen für Beamte und Angehörige

Nicht in allen Bundesländern deckt die Heilfürsorge die entstehenden Kosten für erkrankte Beamte ab. Trotz der gefährlichen Tätigkeit bei der Feuerwehr werden die Krankheitskosten oft nur im Rahmen der Beihilfe durch den Dienstherrn übernommen. Dies bedeutet, dass ein Teil der Rechnungsbeträge durch die jeweilige Beihilfestelle – steuerfrei – erstattet wird.

Dies gilt für aktive Beamte, wie auch unter Umständen für den Ehegatten und für die Kinder. Der verbleibende Anteil muss anderweitig versichert werden. Viele Versicherungsunternehmen haben daher entsprechende Angebote für Beamte. Die Krankenversicherung für Beamte ist derart gestaltet, dass die Kosten, welche nicht durch die Beihilfe getragen werden, von der PKV gezahlt werden.

Da nur ein Teil der Kosten von der Versicherung erstattet werden muss, ist der Beitrag in der PKV meistens gering. In vielen Fällen werden zusätzlich sogenannte Ergänzungstarife vereinbart, welche nicht beihilfefähige Leistungen übernehmen. Insbesondere bei Behandlungen im Ausland, einem Rücktransport vom Urlaubsort in die Heimat, bei Zahnersatz und auch für Brillen gibt es im Rahmen der Beihilfe mittlerweile massive Einschränkungen bei der Kostenübernahme.

Günstige Prämien bei hervorragenden Leistungen

Gerade im Vergleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ergibt sich für Feuerwehrbeamte, wie auch bei allen anderen Beamten und Anwärtern, ein besonderer finanzieller Vorteil. Liegt eine Beihilfeberechtigung vor, muss nur der verbleibende Anteil abgesichert werden. Dies gilt nicht nur für den Beamten selbst, sondern auch für die zugehörigen Ehegatten und die Kinder.

Versicherungsunternehmen können diesen Personen daher viel günstigere Tarife anbieten, da das Kostenrisiko geringer ist. Durch die Zahlung von Beihilfen müssen die Versicherungen letztlich nur den verbleibenden Anteil übernehmen. Im monatlichen Durchschnitt zahlt ein Beamter der Feuerwehr weniger als 300 Euro an monatlicher Versicherungsprämie. Die Verbindung aus den steuerfreien Beihilfen und der günstigen Restkostenversicherung ist für die Mehrheit der Beamten die preiswerteste Lösung, bei hervorragenden Leistungen.

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der sich der Beitrag an der Höhe der laufenden Besoldung orientiert und aktuell ca. 18 Prozent (inklusive der Pflegeversicherung und des Zusatzbeitrages) beträgt, ist die private Krankenversicherung durchweg günstiger, trotz der fehlenden Möglichkeit der kostenfreien Mitversicherung von Angehörigen.

Ganz gleich, ob Sie als Feuerwehrbeamter ein Anrecht auf freie Heilfürsorge haben oder der Dienstherr Ihnen und Ihren Angehörigen Beihilfen auszahlt: Eine große Anwartschaft oder eine beihilfekonforme Restkostenversicherung ist die beste Lösung für einen optimalen Krankenversicherungsschutz. Die gesetzliche Krankenversicherung ist bei einem wesentlich geringen Leistungskatalog durchweg teurer.

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