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Änderung der Beihilferegelung in Sachsen ab 2024

Im Zuge der Reform der Beihilferegelungen steht Beihilfeberechtigten im Freistaat Sachsen ab 2024 die Option der Pauschalen Beihilfe zur Verfügung. Diese Neuerung, auch bekannt unter dem Begriff des “Hamburger Modells”, ermöglicht eine alternative Abrechnungsform zur bestehenden individuellen Beihilfe.

Bedeutend ist hierbei, dass es sich um eine unwiderrufliche Option handelt, die schriftlich zu beantragen ist und Beamten, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder einen privaten Krankenvollversicherungsschutz nutzen, neue finanzielle Perspektiven bietet.

Die pauschale Beihilfe deckt grundsätzlich die Hälfte der notwendigen Kosten für eine Krankenvollversicherung. Sie passt sich demnach nicht den individuellen Gesundheitskosten an, sondern wird monatlich gewährt, basierend auf einem Pauschalbetrag. Für Beamte in der Heilfürsorgebedeutet dies eine bedeutsame Neuerung, da sie während der aktiven Dienstzeit ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen über die Pauschale Beihilfe absichern können.

Bereits jetzt, kurz nach der Einführung, zeigt sich ein Antragsstau beim Landesamt für Steuern und Finanzen, was die hohe Relevanz und das große Interesse an der neuen Pauschalen Beihilfe demonstriert.

Der Dienstherr ist bemüht, diesen Stau zeitnah zu bearbeiten und die Antragsteller über die ersten berechneten und ausgezahlten Beträge im ersten Quartal 2024 zu informieren. Mit dieser Reform wird der traditionellen Bemessung des individuellen Beihilfebemessungssatzes ein modernes und flexibles System zur Seite gestellt, das den Betroffenen in Sachsen umfangreiche Planungssicherheit gewährt.

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