Abschluss einer PKV als Lehrer: Macht das Sinn?

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Lehramtsanwärter

Auch Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf erhalten den staatlichen Zuschuss der Beihilfe. Referendare kommen in der privaten Krankversicherung meist in den Genuss von speziell vergünstigten Sondertarifen. Auch sie können bereits alle Vorteile der privaten Krankenversicherung nutzen, wie ein Einzelzimmer und eine Chefarztbehandlung.

In der GKV zahlen Lehramtsanwärter meist einen Betrag von ca. 260 Euro. In der privaten Krankversicherung hingegen nur etwa 80 bis 100 Euro.

Für Lehramtsanwärter besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Anwartschaftsversicherung. Mit dieser lässt sich der Gesundheitsstand nach einem Check auf dem aktuellen Stand einfrieren. Auch wenn in späteren Jahren weitere Gesundheitsrisiken oder Krankheiten auftreten, spielen diese dann keine Rolle mehr. Eine Anwartschaft lässt sich bereits als Student abschließen.

Lehrer im Angestelltenverhältnis

Lehrer, die angestellt sind, müssen ein Bruttojahresgehalt vom mindestens 64.350 Euro nachweisen (Stand 2022), um überhaupt in eine private Krankenversicherung aufgenommen werden zu können. Entscheiden sie sich dafür, profitieren sie von einer besseren medizinischen Versorgung und können sich ihre Leistungen individuell zusammenstellen.

Die Beiträge für die PKV sind nicht an das Einkommen gebunden, sondern richten sich nach Alter und Gesundheitszustand beim Versicherungsabschluss sowie den gewählten Leistungen. Bei der GKV zahlen Lehrer im Angestelltenverhältnis 14,6 Prozent ihres versicherungspflichtigen Einkommens. Kinder können beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden. Das ist bei der PKV nicht möglich.

Freiberufler

Freiberuflich tätige Pädagogen unterliegen ebenfalls der Krankenversicherungspflicht. Wie Beamte haben auch sie unabhängig von ihrem Einkommen die Wahlfreiheit zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei der GKV müssen Freiberufler den vollen Beitragssatz zahlen. Der Beitrag bemisst sich am versicherungspflichtigen Einkommen. Freiberufler haben dabei zwei Optionen:

  • Zahlen sie 14,6 Prozent an versicherungspflichtigem Einkommen, steht ihnen ab der siebten Krankheitswoche ein Krankengeld zu.
  • Wenn sie nur 14 Prozent zahlen, haben sie kein Anrecht auf Krankengeld.

Freiberufler haben ein Recht darauf, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Damit müssen sie keine Gesundheitsprüfung absolvieren. Der Basistarif ist der GKV inhaltlich und preislich sehr ähnlich.

Ein großer Vorteil der privaten Krankversicherung besteht darin, sich mit einem Bausteinprinzip ein individuelles Versicherungspaket zu schnüren. Die Leistungen sind ein Leben lang garantiert und der Beitrag hängt nicht von der Höhe des Einkommens ab.

Für Freiberufler ist die private Krankenversicherung bei einem höheren Einkommen meist günstiger als die gesetzliche. Bei einem geringeren Einkommen ist die gesetzliche Krankenkasse günstiger.

Da ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenkasse schwierig und in einigen Fällen rechtlich sogar ausgeschlossen ist, sollten besonders Freiberufler, die Familie haben oder bereits älter sind, genau prüfen, ob die Vorteile einer privaten Krankenversicherung für sie tatsächlich überwiegen.

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