Eine Anwartschaftsversicherung hält den Versicherungsschutz in einer Krankenversicherung aufrecht. Das ist sowohl bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch bei einer privaten Krankenversicherung (PKV). In der Zeit, in der die Anwartschaftsversicherung aktiv ist, ruht der Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.

Dadurch, dass die Leistungen nicht bezogen werden, sind die Beiträge für die Anwartschaft gering.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Bei einer Anwartschaftsversicherung wird das eigentliche Versicherungsverhältnis ruhend gestellt. Aus dem abgeschlossenen Vertrag werden keine Leistungen erbracht. Im Gegenzug sichern Sie sich das Recht, die Anwartschaft zu einem späteren Zeitpunkt wieder in einen regulären Vertrag umwandeln zu können.

Die Anwartschaftsversicherung wird abgeschlossen, wenn das Krankenkassenmitglied für eine Weile aus der privaten oder gesetzlichen Krankenkasse aussteigen muss.

Nach Abschluss der Ruhezeit kann der Betroffene den alten Vertrag mühelos wieder aufnehmen und erhält den vollen Versicherungsschutz. Wer die private Krankenversicherung PKV ruhen lässt, kann zu seiner vormals betriebenen Krankenversicherung zurückkehren, ohne sich erneut einer Gesundheitsüberprüfung unterziehen zu müssen.

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Für wen ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen ist unter anderem bei einem längeren Auslandsaufenthalt sinnvoll. Auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit lohnt es sich, z.B. die private Krankenversicherung ruhen zu lassen. Ebenso sinnvoll ist die Anwartschaft bei einer Krankenversicherung für Beamte im öffentlichen Dienst, die einen Heilfürsorgeanspruch haben.

Zu den heilfürsorgeberechtigten Berufsgruppen zählen jene, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einem besonderen Risiko ausgesetzt sind. Darunter fallen etwa Feuerwehrleute, Polizisten oder der Soldat auf Zeit.

Tritt die Heilfürsorge in Kraft, übernimmt der jeweilige Dienstherr die anfallenden Kosten für die Gesundheitsversorgung – in diesem Zeitraum dürfen Betroffene keine private Krankenversicherung für Beamte abschließen.

Fällt die Heilfürsorge allerdings mit Eintritt in den Ruhestand weg, müssen sich die Betroffenen selbst versichern. Hier kommt die Anwartschaftsversicherung ins Spiel: Hat der Beamte eine Anwartschaftsversicherung in jungen Jahren abgeschlossen, kann er sich im Ruhestand zu guten Konditionen privat oder freiwillig gesetzlich versichern lassen.

Auch Referendare oder Beamte auf Probe können bereits eine Anwartschaft in der PKV abschließen. Diese sollten sich frühzeitig Gedanken um eine mögliche Anwartschaftsversicherung machen, damit sie die Versicherung im Alter zu den bestmöglichen Konditionen aufleben lassen können.

Eine Anwartschaftsversicherung ist potenziell möglich, wenn der Leistungsanspruch nach § 16 Abs. 1 SGB V aus diesen Gründen ruht:

  • Beruflich bedingte Auslandsaufenthalte
  • Leistung einer gesetzlichen Dienstpflicht nach dem Soldatengesetz
  • Leistung eines Entwicklungsdienstes
  • U-Haft oder Freiheitsentzug
  • Heilfürsorgeberechtigte Beamte

Grundsätzlich kann der Krankenversicherungsschutz in der PKV auch beendet und später wieder aufgenommen werden. Die Versicherten können allerdings nicht zu ihrem alten Tarif zurückkehren.

Die Beitragshöhe des neuen Vertrages richtet sich nach der neuesten Gesundheitsüberprüfung, die gegebenenfalls schlechter ausfallen kann als zuvor. Die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach den folgenden Punkten.

  • Dem ursprünglichen Eintrittsalter
  • Dem Gesundheitszustand
  • Dem gewünschten Leistungsumfang

Da die Beiträge der Krankenversicherung mit fortschreitendem Alter automatisch höher werden, ist es besser, die PKV ruhen zu lassen, anstatt sie zu kündigen. Bei Rückkehr in die PKV zahlen Beamte dann deutlich weniger.

Kleine und große Anwartschaft – wo ist der Unterschied?

Die Anwartschaft existiert in zwei verschiedenen Varianten: der kleinen und der großen Anwartschaft. Die Unterschiede finden sich vor allem in der Höhe der Beiträge.

Die kleine Anwartschaft

Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung wird der Gesundheitszustand der Beamtin oder des Beamten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgeschrieben. Dadurch wird es möglich, ohne erneute Gesundheitsprüfung in den Tarif zurückzukehren.

Bei dieser Anwartschaft werden keine Altersrückstellungen gebildet. Demnach variiert der Beitrag für den Versicherungsschutz, je nachdem, wie alt der Versicherte bei Wiederaufnahme der Versicherung ist.

Wenn die Anwartschaft über viele Jahre hinweg besteht, kann der monatliche Beitrag für den Tarif des privaten Krankenversicherungsschutzes deshalb deutlich teurer sein. Dafür halten sich die Kosten der kleinen Anwartschafts Versicherung in Grenzen: Sie betragen ungefähr 5 bis 10 Prozent des Tarifbeitrags.

Die große Anwartschaft

Anders als bei der kleinen Anwartschaft wird bei der großen Anwartschaft sowohl der Gesundheitszustand als auch das Eintrittsalter festgeschrieben. Auch nach einigen Jahren legt der private Krankenversicherer dem Beamten also das Alter zugrunde, das er bei Abschluss der großen Anwartschaftsversicherung angegeben hat.

Wird die Versicherung reaktiviert, sind die monatlichen Beiträge pauschal niedriger als bei der kleinen Anwartschaft. Dafür gibt es in der Ruhezeit aber auch höhere Beiträge: Die große Anwartschaftsversicherung ist mit ungefähr 20 bis 45 Prozent des Tarifbeitrags teurer als die kleine Anwartschaft.

Bei der Wahl zwischen kleiner und großer Anwartschaft sollten die Beamten in erster Linie überlegen, wie lange die Versicherung aller Wahrscheinlichkeit nach pausieren wird.

Fällt die Unterbrechung kurz aus – etwa bei plötzlichem Jobverlust – genügt in den meisten Fällen eine kleine Versicherung. Junge Menschen, die jedoch voraussichtlich bis ins hohe Alter freie Heilfürsorge bekommen, sind mit einer großen Anwartschaft besser beraten.

Zum Thema Anwartschaft und Pflegeversicherung herrscht häufig Verwirrung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings auch eine private Pflegepflichtversicherung als Anwartschaft fortgeführt werden. Ist dies nicht der Fall, bietet sich eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung an.

Anwartschaftsversicherung Polizei

Polizistinnen und Polizisten wird während der Ausbildung die Heilfürsorge gewährt. Im Anschluss können sie wählen, ob sie im aktiven Dienst weiterhin in der Heilfürsorge bleiben oder lieber Beihilfe in Anspruch nehmen.

Polizistinnen, die in der freien Heilfürsorge verbleiben, werden spätestens mit Beginn der Pensionierung beihilfeberechtigt und müssen sich privat versichern. Die Anwartschaft verhindert eine erneute Gesundheitsprüfung im Alter. In unserem Artikel zur Anwartschaftsversicherung: Große oder kleine Anwartschaft für Polizeibeamte finden Sie weitere Informationen. Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei profitieren bereits während des Studiums oder der Ausbildung von einer Anwartschaftsversicherung.

Was ist eine kleine Anwartschaft für Soldaten?

Die kleine Anwartschaftsversicherung für Soldaten ist ein spezielles Versicherungsprodukt, das den Übergang von der truppenärztlichen Versorgung der Bundeswehr in die private Krankenversicherung erleichtert. Während der aktiven Dienstzeit bietet die Bundeswehr eine umfassende Versorgung und Sicherheit im Krankheitsfall. Scheiden Soldatinnen und Soldaten jedoch aus dem Dienst aus und nehmen keine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit auf, endet dieser Schutz. Hier setzt die kleine Anwartschaftsversicherung für Soldaten an.

Sie sichert den Anspruch auf privaten Krankenversicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Während der aktiven Dienstzeit erbringt die Anwartschaft selbst keine Leistungen, sie erhält aber passiv den Versicherungsschutz und wird nach dem Ausscheiden aus dem Dienst aktiviert, sofern keine Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht.

Es handelt sich also um eine Art “Ruhestand” für den Versicherungsschutz während der aktiven Dienstzeit, der einen nahtlosen Übergang in die Vollversicherung ermöglicht.

Anwartschaftsversicherung Kosten

Bei einer kleinen Anwartschafts Versicherung fallen monatlich Kosten in Höhe von 5 bis 10 Prozent des eigentlichen Tarifs an. In einer großen Anwartschaft belaufen sich die Kosten hingegen auf 30 bis 45 Prozent des zu zahlenden Beitrags.

Wie viel die Anwartschaftsversicherung kostet, hängt vom Versicherer und dem ursprünglichen Tarif ab. Es gibt allerdings eine grobe Einschätzung, in welchem Verhältnis die Anwartschaftsbeiträge zum vollwertigen Krankenversicherungsschutz stehen.

Für Studierende mit Aussicht auf ein Referendariat gibt es häufig attraktive Sonderkonditionen in der PKV.

Dauer der Anwartschaft

Die Anwartschaft kann beliebig lange ruhen – eine vertraglich festgesetzte Dauer gibt es nicht. Bei Beamtinnen und Beamten mit Heilfürsorgeanspruch dauert die Anwartschaftsversicherung meist ein ganzes berufliches Leben.

Tritt der oder die Betroffene dann in den Ruhestand ein, wird die PKV wieder aufgenommen und die Anwartschaft aufgelöst.

Wann soll die Anwartschaft beantragt werden?

Wenn Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen möchten, dann geht das in der Regel schnell. Anwartschaften können kurzfristig und ohne viel Aufwand beantragt werden.

Beamte mit der Aussicht auf Heilfürsorge sollten sich allerdings so frühzeitig wie möglich um die Anwartschaftsversicherung kümmern – je besser ihr Gesundheitszustand ist und je jünger sie sind, desto größer sind die finanziellen Vorteile im Ruhestand.

Die Anwartschaftsversicherung wird direkt bei der Krankenkasse beantragt, bei der der Versicherungsschutz später in Kraft treten soll. Da es viele Versicherer und ebenso viele unterschiedliche Tarife gibt, lohnt sich ein ausführlicher Anwartschaftsversicherungs-Vergleich.

Den Versicherungsschutz nach der Ruhephase aufleben zu lassen, ist in den meisten Fällen ebenfalls kurzfristig möglich. Die Fristen zur Wiederaufnahme unterscheiden sich jedoch von Versicherer zu Versicherer und sollten im Hinterkopf behalten werden.

Kann die Anwartschaft abgelehnt werden?

Die Anwartschaftsversicherung kann von der Versicherungsgesellschaft nicht abgelehnt werden. Aufgrund der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V für Personen, die über keine anderweitige Absicherung verfügen, ist der primäre Grund für den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in den meisten Fällen nicht gegeben.

Äußert ein Versicherter jedoch den Wunsch, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, hat die Krankenkasse kein Recht, diesen Wunsch abzulehnen. Dies bietet dem Versicherten zusätzliche Sicherheit und gewährleistet, dass seine Interessen und Rechte gewahrt werden.

Die Ruhensversicherung

Die Ruhensversicherung ermöglicht es dem Versicherten, seine private Krankenversicherung für einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei ruhen zu lassen, wobei in dieser Zeit auch kein Anspruch auf Leistungen besteht. Einige Krankenversicherer bieten diese Möglichkeit an, insbesondere wenn der Versicherte arbeitslos wird und deshalb in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.

Diese beitragsfreien Ruhensvereinbarungen sind in der Regel auf wenige Monate begrenzt. Dem Versicherten wird daher empfohlen, seine Tarifbedingungen genau zu prüfen bzw. sich bei seiner Krankenkasse über die genauen Bedingungen zu informieren.

Kann der Versicherte nach Ablauf der Ruhephase nicht sofort wieder in seine private Krankenversicherung zurückkehren, kommt eine Anwartschaftsversicherung in Betracht. Während der Vertrag ruht, werden für den Versicherten keine Altersrückstellungen gebildet. Dies kann dazu führen, dass er bei Wiederaufnahme der Versicherung mit höheren Beiträgen konfrontiert wird. Ein Vorteil dieser Regelung ist jedoch, dass der Versicherte bei Wiederaufnahme der Versicherung keine erneute Gesundheitsprüfung ablegen muss.

Fazit zur Anwartschaftsversicherung für Beamte

Eine Anwartschaftsversicherung ist ein Vertrag, der dem Versicherten das Recht einräumt, zu einem späteren Zeitpunkt den Versicherungsschutz zu einem bestimmten Tarif wieder aufzunehmen. Es wird zwischen der kleinen und großen Anwartschaft unterschieden.

Bei beiden Anwartschaften ist mit Wiederaufnahme der Versicherung keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Beamtinnen und Beamte, die im Laufe ihrer aktiven Dienstzeit von ihrem Dienstherrn Heilfürsorge gewährleistet bekommen, sollten sich früh genug um eine Anwartschaftsversicherung kümmern.

Nur so stellen sie sicher, dass sie den Krankenversicherungsschutz später zu den besten Konditionen und günstigen Beiträgen erhalten. Eine Anwartschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist unter Umständen ebenfalls möglich.

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