Eine herkömmliche Haftpflichtversicherung ist eine der Versicherungen, auf die niemand verzichten sollte. Kleinere oder größere Missgeschicke sind schnell passiert und ohne eine Haftpflichtversicherung in vielen Fällen eine teure Angelegenheit. Was im Privaten gilt, sollte doch auch im Dienstlichen gelten. Eine Privathaftpflichtversicherung schließt jedoch dienstliche Haftungsansprüche aus. Um auch im beruflichen Bereich vor Ansprüchen des Dienstherrn abgesichert zu sein, wenn die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit beim Beschäftigten liegt, stellt sich die Frage, ob eine Diensthaftpflichtversicherung für Bundeswehrangehörige den persönlichen Versicherungsschutz ergänzen sollte.

Was ist eine Diensthaftpflichtversicherung im Detail?

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Bedienstete gegen Sach- und Personenschäden, welche während des Dienstes entstehen. Wie auch bei der Privathaftpflichtversicherung sind jedoch Schäden nicht versichert, welche mit Vorsatz eingetreten sind. Die Tätigkeit beim Herr, der Marine oder der Luftwaffe und den dazugehörigen Dienststellen unterscheidet sich in vielen Punkten grundsätzlich von der Mehrheit der zivilen Tätigkeiten außerhalb der Bundeswehr. Vor diesem Hintergrund ergeben sich auch veränderte Risiken, die im Schadenfall einen Regressanspruch der Bundeswehr gegen den Mitarbeiter auslösen. Zu einem passenden Versicherungsschutz für Soldaten, aber auch Zivilpersonal der Bundeswehr gehört daher in jedem Fall eine Diensthaftpflichtversicherung, um im Falle der Haftung gegenüber der Bundeswehr abgesichert zu sein.

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Ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten wirklich nötig?

Viele Soldaten und auch nicht-militärische Angestellte der Bundeswehr schätzen den kollegialen Umgang in den Dienststellen und auch bei den Einsätzen. Letztlich geschehen glücklicherweise selten Vorfälle, welche eine Schadenersatzforderung durch die Dienststelle begründen. Sollte jedoch ein Schaden eintreten, kann das gute Verhältnis zu den Kameraden auch nicht helfen, den Schaden auszugleichen.

Gerade wer mit hochwertigen militärischen Gerätschaften, auf hoher See oder an hochtechnischen Einrichtungen tätig ist, kann durch eine kleine Unvorsichtigkeit oder eine fahrlässige Beschädigung eine Forderung begründen, welche den persönlichen Ruin bedeuten kann. Auch bei der Bundeswehr sind die Spielräume, auf einen Regress gegen den Bediensteten zu verzichten, sehr gering. Die Rechtsprechung setzt den Dienststellen einen sehr engen Rechtsrahmen. In der Mehrheit aller Fälle sind die Dienststellen sogar gezwungen, einen Regressanspruch gegen den Bundeswehrangehörigen durchzusetzen, da entsprechende Vorgaben im Soldaten- und Bundesbeamtengesetz, aber auch im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorgeschrieben ist.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage gar nicht, ob auf eine Diensthaftpflichtversicherung bei der Bundeswehr verzichtet werden kann, wenn die möglichen finanziellen Folgen selbst kleinster Schäden bedacht werden.

Wie sieht ein konkreter Schadenfall bei der Bundeswehr aus?

Um zu beleuchten, wie ein tatsächlicher Schadenfall aussieht, können sicherlich einige Beispiele aus dem Alltag herangezogen werden. Bei Soldaten mit Diensthaftpflichtversicherung tritt die Versicherung beispielsweise in folgenden Fällen ein:

  • Verlust von Dienstschlüsseln, welche den Austausch einer ganzen Schließanlage erforderlich machen
  • Kratzer, Beulen und Blechschäden an dienstlichen Fahrzeugen
  • Die Beschädigung an einer Dienstwaffe
  • Der Verlust von Ausrüstung oder anderen Dienstgegenständen

Übersehen Soldaten beim Rangieren eines Dienstwagens einen Pfosten und verursachen einen Blechschaden am Fahrzeug oder verlieren einen Schlüssel zum Dienstgebäude, übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung die Forderungen, welche die Bundeswehrverwaltung gegen den Mitarbeiter erhebt. Selbst bei Schäden, welche mit den vorstehenden Beispielen vergleichbar sind, liegen die Forderungen schnell bei mehreren Tausend Euro. In der Relation zur Versicherungsprämie einer guten Diensthaftpflichtversicherung sollten alle Bedenken hinfällig sein.

Aktueller Hinweis der obersten Dienstbehörde zur Diensthaftpflichtversicherung für Bundeswehrangehörige

Ganz aktuell hat im April 2022 die oberste Dienstbehörde, das Verteidigungsministerium, einen entsprechenden Hinweis an alle nachgeordneten Dienststellen herausgegeben. Vor dem Hintergrund steigender Regressforderungen gegen Angehörige der Bundeswehr wurden die Kommandostellen von Herr, Marine und Luftwaffe gebeten, alle Bediensteten der jeweiligen Dienststellen auf den Abschluss einer entsprechenden Diensthaftpflichtversicherung hinzuweisen.

Das Ministerium stellte in diesem Schreiben ganz eindeutig klar, dass jedem Soldaten und jedem zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr ein Haftungsrisiko entsteht, wenn Dienstpflichten durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verletzt werden und der Bundeswehr hierdurch ein Schaden entsteht. Grundsätzlich sei eine Haftung durch die Bediensteten zwar begrenzt, jedoch sind auch Forderungen, welche diesen Grenzbetrag im Einzelfall nicht übersteigen, wirtschaftlich extrem belastend und können durch einen passenden Versicherungsschutz abgewendet werden.

Ganz gleich, ob die Beschäftigung als ziviler Mitarbeiter, Wehrdienstleistender, Soldat auf Zeit oder als Berufssoldat erfolgt, eint die Möglichkeit einer Forderung durch die Bundeswehrverwaltung bei grob fahrlässigen Schäden. Nur eine passende Versicherung kann vor gravierenden finanziellen Forderungen schützen. Für einen Versicherungsabschluss sind keine Fristen zu beachten und die Prämien sind in der Regel niedrig. Gerade wenn der Dienst an teuren Einsatzmitteln oder mit besonderer finanzieller oder administrativer Verantwortung einhergeht, sollte eine solche Versicherung als Bestandteil der eigenen Absicherung nicht fehlen.

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