In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die besondere Versicherungssituation der Soldaten der Bundeswehr und ihrer Familien. Wir klären, welche Regelungen und Möglichkeiten von der gesetzlichen Familienversicherung über Beihilfeansprüche bis hin zur Restkostenversicherung bestehen. Es wird erläutert, wie sich diese speziellen Versicherungsfragen auf den Alltag der Soldaten und ihrer Angehörigen auswirken und welche Entscheidungen zu treffen sind.

Definition einer Versicherung für die ganze Familie

Die Familienversicherung ist eine in § 10 SGB V und § 25 SGB XI geregelte beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Sie gewährt Familienangehörigen einschließlich Ehegatten, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Kindern eigene Leistungsansprüche und ist untrennbar mit der Versicherung des Mitglieds verbunden.

Die Anspruchsberechtigten müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und dürfen nicht vorrangig selbst versichert sein. Außerdem dürfen sie nicht von der Versicherungspflicht befreit, versicherungsfrei oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sein. Es gibt Einkommensgrenzen und Altersgrenzen, insbesondere für Kinder. Es gibt aber auch Ausschlüsse, z.B. wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen nicht in der GKV versichert ist. Sind beide Elternteile Mitglied einer Krankenkasse, besteht ein Wahlrecht, über welche Mitgliedschaft die Familienversicherung erfolgen soll.

(Quelle: Prof. Dr. Fred Wagner, Institut für Versicherungswissenschaften e.V. an der Universität Leipzig)

Gibt es für Soldaten bei der Bundeswehr eine Familienversicherung?

Für Soldaten der Bundeswehr gibt es für die Familie keine Familienversicherung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der ein Hauptversicherter seinen Ehepartner und seine Kinder ohne zusätzliche Kosten mitversichern kann. Allerdings besteht für Ehepartner und Kinder eines Soldaten ein sogenannter Beihilfeanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Dieser Beihilfeanspruch für die Familie stellt jedoch nur einen Teilkrankenversicherungsschutz dar, der für den Ehepartner 70% und für die Kinder 80% beträgt. Die restlichen Prozente müssen durch eine private Restkostenversicherung abgedeckt werden, um den gesetzlich vorgeschriebenen 100%igen Krankenversicherungsschutz in Deutschland zu erreichen. Zu beachten ist, dass die Inanspruchnahme der Beihilfe an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und freiwillig ist.

Alternativ kommt eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse für die Familie in Betracht. Welche Lösung die günstigste ist, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren wie Einkommen, Gesundheitszustand und weiteren beruflichen Plänen ab. Wir empfehlen deshalb, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die für Sie günstigste Lösung zu ermitteln und umzusetzen.

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Welche Beihilfeansprüche haben die Familienangehörigen eines Soldaten?

Familienangehörige von Soldaten bei der Bundeswehr, insbesondere Ehegatten und Kinder, haben besondere Beihilfeansprüche. Der Beihilfeanspruch besteht grundsätzlich aufgrund des Familienstandes, unabhängig davon, ob eine gesetzliche Krankenversicherung besteht oder nicht. Die Beihilfe beträgt bei Ehegatten 70 % und bei Kindern 80 % der Aufwendungen für die medizinische Versorgung. Wird ein Soldat ins Ausland versetzt, besteht der Beihilfeanspruch weltweit und kann somit zur Sicherstellung eines angemessenen Krankenversicherungsschutzes genutzt werden.

Ist die gesetzliche Krankenversicherung für den Ehepartner und die Kinder des Soldaten die günstigere Variante, kann der Beihilfeanspruch teilweise genutzt werden, um z.B. die Kosten für privatärztliche Behandlung im Krankenhaus oder kieferorthopädische Behandlung bei Kindern zu decken.

Die Inanspruchnahme der Beihilfe hängt jedoch von verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen des Ehepartners und der Anzahl der Kinder ab. Es empfiehlt sich daher, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuell günstigste Lösung zu finden. Die vorstehenden Informationen basieren auf Angaben der Continentale Versicherung.

Nachversicherungsgarantien für die Kinder

Die Nachversicherungsgarantie ist eine wichtige Sicherungsmaßnahme für Kinder von Soldaten, die in einer Anwartschafts- und Pflegepflichtversicherung versichert sind. Gemäß § 198 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist die Kindernachversicherung gesetzlich geregelt.

Sie ermöglicht, dass ein Neugeborenes innerhalb der ersten zwei Lebensmonate ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufgenommen werden kann. Die Nachversicherungsgarantie gilt für einen Versicherungsschutz, der maximal dem der Eltern entspricht.

Bei Problemschwangerschaften oder familiärer Vorbelastung kann es daher ratsam sein, den Tarif der Eltern rechtzeitig vor der Geburt zu optimieren, um kindgerechte Leistungen zu erhalten. So kann sichergestellt werden, dass das Kind unabhängig von seinem Gesundheitszustand bei der Geburt den bestmöglichen Versicherungsschutz erhält.

Was bedeutet Restkostenversicherung?

Die Restkostenversicherung ist eine wichtige Zusatzversicherung für Beamte und Beihilfeberechtigte, die die nach den Beihilfeleistungen verbleibenden Kosten übernimmt. Trotz der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die eine anteilige Beteiligung an den Krankheitskosten der Beamten vorsieht, reichen diese Beihilfeleistungen oft nicht aus und es verbleibt ein Eigenanteil beim Beamten.

Damit Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen, also auch Ehepartner und Kinder, nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben, übernimmt die Restkostenversicherung diese Restkosten. Sie ist seit 2009 für Beamte, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, Pflicht und kann um verschiedene Leistungen erweitert werden, die die Beihilfe nicht abdeckt.

Ist ein Soldat gesetzlich oder privat versichert?

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind während ihrer Dienstzeit in der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung versichert. Nach Beendigung der Dienstzeit haben Zeitsoldaten die Wahl zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Für letztere erhalten sie während der Übergangsgebührnisse einen Zuschuss von 50 Prozent. Berufssoldaten erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eine Beihilfe, die 70 Prozent der Krankheitskosten abdeckt. Die verbleibenden 30% müssen durch eine private Restkostenversicherung abgedeckt werden. Beide Gruppen können den späteren Wechsel in die private Krankenversicherung durch eine Anwartschaftsversicherung vorbereiten und absichern.

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