Familienversicherung Bundeswehr: Gibt es eine Versicherung für Familien von Soldaten?

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Inhaltsverzeichnis

Welche Beihilfeansprüche haben die Familienangehörigen eines Soldaten?

Familienangehörige von Soldaten bei der Bundeswehr, insbesondere Ehegatten und Kinder, haben besondere Beihilfeansprüche. Der Beihilfeanspruch besteht grundsätzlich aufgrund des Familienstandes, unabhängig davon, ob eine gesetzliche Krankenversicherung besteht oder nicht. Die Beihilfe beträgt bei Ehegatten 70 % und bei Kindern 80 % der Aufwendungen für die medizinische Versorgung. Wird ein Soldat ins Ausland versetzt, besteht der Beihilfeanspruch weltweit und kann somit zur Sicherstellung eines angemessenen Krankenversicherungsschutzes genutzt werden.

Ist die gesetzliche Krankenversicherung für den Ehepartner und die Kinder des Soldaten die günstigere Variante, kann der Beihilfeanspruch teilweise genutzt werden, um z.B. die Kosten für privatärztliche Behandlung im Krankenhaus oder kieferorthopädische Behandlung bei Kindern zu decken.

Die Inanspruchnahme der Beihilfe hängt jedoch von verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen des Ehepartners und der Anzahl der Kinder ab. Es empfiehlt sich daher, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuell günstigste Lösung zu finden. Die vorstehenden Informationen basieren auf Angaben der Continentale Versicherung.

Nachversicherungsgarantien für die Kinder

Die Nachversicherungsgarantie ist eine wichtige Sicherungsmaßnahme für Kinder von Soldaten, die in einer Anwartschafts- und Pflegepflichtversicherung versichert sind. Gemäß § 198 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist die Kindernachversicherung gesetzlich geregelt.

Sie ermöglicht, dass ein Neugeborenes innerhalb der ersten zwei Lebensmonate ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufgenommen werden kann. Die Nachversicherungsgarantie gilt für einen Versicherungsschutz, der maximal dem der Eltern entspricht.

Bei Problemschwangerschaften oder familiärer Vorbelastung kann es daher ratsam sein, den Tarif der Eltern rechtzeitig vor der Geburt zu optimieren, um kindgerechte Leistungen zu erhalten. So kann sichergestellt werden, dass das Kind unabhängig von seinem Gesundheitszustand bei der Geburt den bestmöglichen Versicherungsschutz erhält.

Was bedeutet Restkostenversicherung?

Die Restkostenversicherung ist eine wichtige Zusatzversicherung für Beamte und Beihilfeberechtigte, die die nach den Beihilfeleistungen verbleibenden Kosten übernimmt. Trotz der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die eine anteilige Beteiligung an den Krankheitskosten der Beamten vorsieht, reichen diese Beihilfeleistungen oft nicht aus und es verbleibt ein Eigenanteil beim Beamten.

Damit Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen, also auch Ehepartner und Kinder, nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben, übernimmt die Restkostenversicherung diese Restkosten. Sie ist seit 2009 für Beamte, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, Pflicht und kann um verschiedene Leistungen erweitert werden, die die Beihilfe nicht abdeckt.

Ist ein Soldat gesetzlich oder privat versichert?

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind während ihrer Dienstzeit in der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung versichert. Nach Beendigung der Dienstzeit haben Zeitsoldaten die Wahl zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Für letztere erhalten sie während der Übergangsgebührnisse einen Zuschuss von 50 Prozent. Berufssoldaten erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eine Beihilfe, die 70 Prozent der Krankheitskosten abdeckt. Die verbleibenden 30% müssen durch eine private Restkostenversicherung abgedeckt werden. Beide Gruppen können den späteren Wechsel in die private Krankenversicherung durch eine Anwartschaftsversicherung vorbereiten und absichern.

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