Dieser Artikel stellt Ihnen das Hamburger Modell vor – ein innovatives Konzept zur stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Beschäftigter nach längerer Krankheit. Erfahren Sie mehr über die Methode, die darauf abzielt, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und eine reibungslose Rückkehr in den Arbeitsalltag zu ermöglichen. Wir erklären Ihnen, wie das Hamburger Modell funktioniert, welche Schritte es umfasst und wie Sie davon profitieren können.

Definition des Hamburger Modells

Das Hamburger Modell, das in den 1990er Jahren von der Hamburger Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelt wurde, bezeichnet eine stufenweise Wiedereingliederung von Beschäftigten, die aufgrund längerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit ihre gewohnte Tätigkeit nicht oder nur eingeschränkt ausüben können. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit durch eine stufenweise Rückkehr in den Arbeitsprozess wiederherzustellen und eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Rechtliche Grundlagen sind das Sozialgesetzbuch (SGB) und der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), insbesondere § 28 SGB IX. Das Verfahren sieht vor, dass der betroffene Arbeitnehmer stufenweise leichtere Tätigkeiten übernimmt, die bis zur Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit langsam gesteigert werden. Ein individueller Eingliederungsplan, der gemeinsam von Arzt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber erstellt wird, berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse. Die Krankenkasse spielt eine Schlüsselrolle bei der Prüfung des Plans, der Beurteilung der Notwendigkeit, der Gewährung von Krankengeld während der Wiedereingliederung und der Überwachung des Plans.

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Was ist eine stufenweise Eingliederung beim Hamburger Modell?

Die stufenweise Wiedereingliederung im Rahmen des Hamburger Modells ermöglicht Arbeitnehmern nach einer Krankheit eine schrittweise Rückkehr in das Arbeitsleben und eine allmähliche Anpassung an den Arbeitsalltag. Das Verfahren sieht vor, dass der Arbeitnehmer in aufeinander folgenden Stufen mit leichteren Aufgaben beginnt, die nach und nach gesteigert werden. Dabei werden der Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Arbeitnehmers individuell berücksichtigt. Der Stufenplan, der Beginn, Ende, Wochenstunden und Aufgaben der einzelnen Stufen festlegt, muss von Ärzten, Arbeitgeber und Rehabilitationsträger genehmigt werden. Während der Maßnahme besteht eine finanzielle Absicherung durch Krankengeld oder Übergangsgeld. Die stufenweise Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen unterbrochen oder abgebrochen werden.

Wie läuft die Wiedereingliederung des Hamburger Modells ab?

Die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell ermöglicht es sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, die nach einer längeren Krankheit wieder in das Arbeitsleben zurückkehren möchten, dies schrittweise und angepasst an ihre Belastbarkeit zu tun. Das Modell basiert auf einem Stufenplan, der den Verlauf der Wiedereingliederung festlegt, einschließlich Beginn, Ende, Arbeitszeiten, Aufgaben und Belastungen jeder Phase. Der Prozess beginnt oft mit wenigen Stunden Arbeit pro Tag und steigert sich allmählich bis zur vollen Arbeitszeit. Der Stufenplan wird in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erstellt und muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Während der Wiedereingliederung erhält der Arbeitnehmer weiterhin Krankengeld oder Übergangsgeld von der Krankenkasse oder Rentenversicherung. Die Wiedereingliederung kann bei Bedarf angepasst oder abgebrochen werden, um den individuellen Gesundheitszustand zu berücksichtigen.

Dokumente

Im Rahmen des Hamburger Modells stehen wichtige Dokumente bereit, die für eine erfolgreiche Teilnahme an der schrittweisen Wiedereingliederung von Bedeutung sind. Diese können auf verschiedene Weisen in den Prozess eingeführt werden: Entweder der behandelnde Arzt der Rehabilitationseinrichtung oder der Arbeitgeber schlagen das Hamburger Modell vor. Alternativ dazu haben Reha-Teilnehmer die Möglichkeit, aktiv auf ihren behandelnden Arzt zuzugehen, um sich zur schrittweisen Wiedereingliederung beraten zu lassen. Nach der Entlassung aus der Rehabilitation erhalten Arbeitnehmer essenzielle Dokumente, die den Kern des Hamburger Modells bilden:

  • Checkliste bei Arbeitsunfähigkeit (Formular G0833): Dieses Dokument bietet eine grundlegende Übersicht über die Arbeitsunfähigkeit und dient als erster Schritt zur Planung der Wiedereingliederung.
  • Stufenplan (Formular G0834): Der Stufenplan legt die schrittweise Wiedereingliederung im Detail fest. Er berücksichtigt individuelle Gesundheitszustände und definiert die schrittweise Steigerung der Arbeitsbelastung.
  • Info-Blatt für den Arbeitgeber (Formular G0838): Dieses Info-Blatt stellt dem Arbeitgeber wichtige Informationen zur schrittweisen Wiedereingliederung zur Verfügung und unterstützt die Kommunikation.
  • Beginnmitteilung (Formular G0840): Die Beginnmitteilung informiert über den Start des Wiedereingliederungsprozesses und signalisiert den Beginn der schrittweisen Rückkehr zur Arbeit.

Diese Dokumente bilden das Gerüst für die erfolgreiche Umsetzung des Hamburger Modells, das darauf abzielt, Arbeitnehmern nach langer oder schwerer Krankheit eine sanfte Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu ermöglichen.

Wiedereingliederungsplan

Im Hamburger Modell übernimmt der behandelnde Arzt die Aufgabe, einen individuellen Wiedereingliederungsplan zu erstellen. Dieser Plan dient als Schritt-für-Schritt-Konzept zur erfolgreichen Rückkehr an den Arbeitsplatz. Bei der Erstellung des Wiedereingliederungsplans werden die individuellen physischen und psychischen Voraussetzungen des Arbeitnehmers berücksichtigt. Der behandelnde Arzt muss sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen medizinisch sinnvoll und vertretbar sind. Dabei gilt es, eine Balance zwischen dem Gesundheitszustand und den beruflichen Anforderungen zu finden. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Arztes, die notwendige Unterstützung und Begleitung während des Wiedereingliederungsprozesses zu gewährleisten. Dabei kann auch der Betriebsarzt als Spezialist einbezogen werden, um einen optimalen Verlauf der Wiedereingliederung zu gewährleisten und den Arbeitnehmer bestmöglich zu unterstützen.

Abschluss der Wiedereingliederung

Die Wiedereingliederung im Rahmen des Hamburger Modells ist abgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer wieder voll arbeitsfähig ist. In diesem Fall kehrt er an seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurück und setzt seine Tätigkeit wie bisher fort. Ist eine längere Wiedereingliederung erforderlich, kann mit Zustimmung des Rentenversicherungsträgers eine Verlängerung in Betracht gezogen werden. Wichtig ist jedoch, dass die stufenweise Wiedereingliederung automatisch als beendet gilt, auch wenn der Arbeitnehmer vor dem geplanten Ende der Wiedereingliederung wieder voll arbeitsfähig ist. Dies zeigt, dass das Hamburger Modell darauf ausgerichtet ist, eine nahtlose Rückkehr in den Arbeitsalltag zu fördern und individuelle Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen.

Ablauf der Wiedereingliederung des Hamburger Modells

Wie beantrage ich die Wiedereingleiderung durch das Hamburger Modell?

Um die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell zu beantragen, muss sich der Arbeitnehmer an seinen behandelnden Arzt wenden. Dieser erstellt einen individuellen “Wiedereingliederungsplan”, der den Genesungsfortschritt des Arbeitnehmers widerspiegelt. Der Plan legt konkret fest, wie die Arbeitszeit schrittweise erhöht werden soll. Er enthält auch Angaben über die zu vermeidenden Belastungen und die notwendigen Bedingungen am Arbeitsplatz. In der Regel orientiert sich der Arzt bei der Erstellung des Wiedereingliederungsplans an einem bestimmten Muster. Dieser Plan bildet die Grundlage für die schrittweise Rückkehr zur vollen Arbeitsfähigkeit und gewährleistet eine reibungslose Integration des Arbeitnehmers in den Arbeitsalltag.

Wer hilft bei der Beantragung?

Bei der Beantragung des Hamburger Modells können verschiedene Akteure helfen und Unterstützung bieten. Sowohl der behandelnde Arzt der Rehabilitationseinrichtung als auch der Arbeitgeber können das Modell vorschlagen. Alternativ können Reha-Teilnehmer selbst aktiv auf ihren behandelnden Arzt zugehen, um eine Beratung zur schrittweisen Wiedereingliederung zu erhalten. Da die Koordinierung der beteiligten Parteien mitunter komplex sein kann, stehen unabhängige Hilfestellungen zur Verfügung:

  • Der Sozialdienst der Reha-Einrichtung übernimmt die Betreuung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer Rehabilitation.
  • Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt seit 2018 in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.
  • Unabhängige Sozialverbände wie der VdK bieten Hilfe bei verschiedenen Anliegen zur gesellschaftlichen Teilhabe.

Bin ich während der Wiedereingliederung finanziell Abgesichert?

Während der stufenweisen Wiedereingliederung beim Hamburger Modell sind Sie finanziell abgesichert. In den ersten sechs Wochen Ihrer Erkrankung erhalten Sie weiterhin Ihren Lohn vom Arbeitgeber.

Danach gibt es drei Möglichkeiten, je nachdem, welche Versicherung die Wiedereingliederung übernimmt:

  • Die Krankenkasse zahlt ein Krankengeld in Höhe von 70% Ihres Bruttolohns, solange Sie als arbeitsunfähig gelten. Die Bezugsdauer beträgt bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
  • Bei Einleitung der Maßnahme durch die Reha-Stelle erhalten Sie während der Reha und der Wiedereingliederung ein Übergangsgeld von der Rentenversicherung (68% des Bruttolohns bei kinderlosen Versicherten, 75% bei Versicherten mit Kindern). Wichtig ist, dass die Maßnahme spätestens vier Wochen nach der Reha beginnt.
  • In besonderen Fällen kann auch die Unfallversicherung zuständig sein und ein Verletztengeld zahlen (80% des Bruttolohns).

Die Frage, ob Sie während der Wiedereingliederung einen Lohn erhalten, hängt von Ihrem Arbeitgeber ab. Obwohl er gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, kann er Ihnen freiwillig einen Lohn zahlen. Die Vereinbarungen über das Gehalt werden im Stufenplan festgehalten und für alle Beteiligten nachvollziehbar beschlossen. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen werden mit Ihrem Lohn verrechnet.

Was ist das Ziel eines Stufenplans zur Wiedereingliederung?

Das Ziel eines Stufenplans zur Wiedereingliederung im Rahmen des Hamburger Modells besteht darin, nach einer längeren Krankheitsphase eine schrittweise Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Die stufenweise Wiedereingliederung zielt darauf ab, Überlastungen zu vermeiden, indem Arbeitnehmer allmählich an die reguläre Arbeitszeit herangeführt werden. Ein kontinuierlicher Austausch zwischen Führungskräften und Betroffenen ist dabei entscheidend, um eine erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsalltag zu gewährleisten.

Wie viel Gehalt bekommt man beim Hamburger Modell?

Beim Hamburger Modell erhält der Arbeitnehmer während der Wiedereingliederung keine direkte Lohn- oder Gehaltszahlung von seinem Arbeitgeber. Stattdessen wird weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung bezogen. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 % des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 % des Nettoeinkommens. Das Übergangsgeld der Rentenversicherung beträgt 68 % bzw. 75 % des Nettoarbeitsentgelts, je nachdem, ob der Arbeitnehmer ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld hat oder nicht.

Das Krankengeld

Während der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell erhält der Arbeitnehmer in der Regel Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Krankengeld soll den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers während der Arbeitsunfähigkeit sichern und ihm die Möglichkeit geben, sich auf seine Rückkehr ins Arbeitsleben zu konzentrieren. Die Zahlung des Krankengeldes endet, sobald der Arbeitnehmer wieder voll arbeitsfähig ist und an seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehrt. Bestimmte Arbeitnehmer, z. B. Beamte, können auch einen Zuschuss zum Krankengeld erhalten, dessen genaue Höhe in den entsprechenden Tarifverträgen festgelegt ist.

Das Übergangsgeld

Das Übergangsgeld nach § 20 SGB VI wird im Rahmen des Hamburger Modells gewährt, wenn der Anspruchsberechtigte nach einer Rehabilitationsmaßnahme die stufenweise Wiedereingliederung in Anspruch nimmt. Das Übergangsgeld wird bis zum Abschluss der Wiedereingliederung gezahlt. Um es zu erhalten, muss die Meldung über den Beginn der Maßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Beschäftigte, die im Rahmen des Hamburger Modells Arbeitsentgelt erhalten, dieses auf das Übergangsgeld angerechnet wird. Das Übergangsgeld hilft, die finanziellen Einbußen während der Wiedereingliederung auszugleichen und die schrittweise Rückkehr in den Berufsalltag zu unterstützen.

Das Arbeitslosengeld

Auch wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund des Hamburger Modells nicht beendet wird, sondern lediglich wegen längerer Krankheit ruht, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Als arbeitslos gilt in diesen Fällen, wer aktuell keine Beschäftigung hat. Dies betrifft z.B. Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre bisherige Tätigkeit auszuüben, aber grundsätzlich nicht voll erwerbsgemindert sind (d.h. in einer anderen Tätigkeit mehr als drei Stunden täglich arbeiten könnten). In solchen Situationen kann Arbeitslosengeld finanzielle Unterstützung bieten, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind.

Das Verletztengeld

Im Rahmen des Hamburger Modells wird bei einer Rehabilitation wegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls anstelle von Krankengeld Verletztengeld gezahlt. Diese finanzielle Unterstützung wird gewährt, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist. Das Verletztengeld soll den Lebensunterhalt während der Rehabilitation sichern und den Betroffenen eine bestmögliche Genesung und Wiedereingliederung ermöglichen. Es handelt sich um eine spezifische Leistung, die auf die besondere Situation von Arbeitnehmern in solchen Fällen ausgerichtet ist.

Haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf das Hamburger Modell?

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf das Hamburger Modell, wie das Bundesarbeitsgericht 2006 entschieden hat. Allerdings gibt es Einschränkungen. Bei Zweifeln an der Eignung eines Eingliederungsplans, insbesondere nach Einschätzung des Betriebsarztes, kann der Arbeitgeber die Mitwirkung verweigern. Dies unterstreicht, dass der Anspruch auf das Hamburger Modell nicht absolut ist und im Einzelfall genauer geprüft werden muss.

Besteht während der Wiedereingleiderung des Hamburger Modells ein Anspruch auf Urlaub?

Während der Teilnahme am Hamburger Modell ruhen die arbeitsvertraglichen Pflichten, so dass in dieser Zeit kein Urlaubsanspruch besteht. Der Arbeitnehmer kann jedoch in Absprache mit dem behandelnden Arzt die Wiedereingliederung unterbrechen, um eine Art “Quasi-Urlaub” zu nehmen. Diese Unterbrechung gilt nicht als regulärer Urlaub im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes. Der eigentliche Urlaubsanspruch bleibt bestehen.

Welche Voraussetzungen müssen für das Hamburger Modell erfüllt werden?

Das Hamburger Modell bietet eine schrittweise Wiedereingliederung für langzeiterkrankte Arbeitnehmer*innen. Um es in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Andauernde Arbeitsunfähigkeit: Das Modell greift, wenn der Arbeitnehmer sechs Wochen oder länger krankgeschrieben war.
  • Zustimmung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss dem Wiedereingliederungsplan zustimmen. Diese Zustimmung ist allerdings freiwillig.
  • Wiedereingliederungsplan: In Absprache mit dem behandelnden Arzt wird ein individueller Plan erstellt. Dieser Plan legt fest, wie die Arbeitszeit schrittweise erhöht wird.
  • Zustimmung des Kranken: Auch der Arbeitnehmer selbst muss dem Wiedereingliederungsplan zustimmen.

Diese Bedingungen stellen sicher, dass die Wiedereingliederung im besten Interesse des Arbeitnehmers erfolgt und sowohl seine Gesundheit als auch seine beruflichen Anforderungen berücksichtigt werden.

Welche Vorteile bietet das Hamburger Modell?

Das Hamburger Modell bietet eine Reihe von klaren Vorteilen. Es zielt darauf ab, die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern zu verkürzen und ihre volle Arbeitsfähigkeit schrittweise wiederherzustellen. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies eine Verringerung des Risikos der Arbeitslosigkeit. Arbeitgeber profitieren, weil die Arbeitskraft des Mitarbeiters erhalten bleibt und die aufwändige Suche und Einarbeitung von Ersatzkräften entfällt. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass der Arbeitnehmer während der stufenweisen Wiedereingliederung weiterhin Krankengeld oder Übergangsgeld bezieht und der Arbeitgeber dadurch Personalkosten einspart. Insgesamt stellt das Hamburger Modell eine ausgewogene Win-Win-Situation dar, die sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern handfeste Vorteile bietet.

Wie lange dauert die Wiedereingliederung?

Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von 6 Wochen bis zu 6 Monaten. Dieser Zeitraum wird beeinflusst durch die festgelegte tägliche Arbeitszeit sowie die stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit. Wichtig ist, dass die Wiedereingliederung sorgfältig geplant wird, um eine angemessene Balance zwischen Genesung und Arbeitsbelastung zu gewährleisten.

Wie verläuft die Wiedereingliederung mit dem Hamburger Modell bei Beamte?

Obwohl das Hamburger Modell in seinen Grundzügen auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zugeschnitten ist, hat es sich auch für Beamtinnen und Beamte als sinnvolles Instrument erwiesen. Im Gegensatz zur klaren gesetzlichen Verankerung im Sozialversicherungssystem fehlt dem Hamburger Modell eine vergleichbare Grundlage im Beamtenrecht.

Dennoch wird es in der Praxis zur Bewältigung krankheitsbedingter Ausfälle von Beamtinnen und Beamten eingesetzt. Während der Phasen des Hamburger Modells gilt der Beamte als “krankgeschrieben” und bleibt vorübergehend dienstunfähig. Besoldung und Status bleiben unverändert.

Die Arbeitsaufnahme während der Wiedereingliederung erfolgt auf freiwilliger Basis und die im Wiedereingliederungsplan festgelegte Arbeitszeit wird als Dienstzeit angerechnet. Die Durchführung der Wiedereingliederung orientiert sich an den Kriterien der gesetzlichen Krankenversicherung, einschließlich der Richtlinien zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und zur stufenweisen Wiedereingliederung gemäß der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie.

Mehr über die besonderen Herausforderungen der Wiedereingliederung von Beamten im Rahmen des Hamburger Modells erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel über das Hamburger Modell für Beamte. Lesen Sie mehr über die Nachteile, die eingeschränkten Leistungen und welche Bundesländer in Zukunft die Einführung des Modells planen.

Gibt es Alternativen zum Hamburger Modell?

Ja, es gibt Alternativen zum Hamburger Modell, wenn es um die Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach längerer Krankheit geht. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Arbeitnehmer direkt in den Arbeitsprozess zurückkehren, ohne die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell zu durchlaufen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitnehmer selbst dafür Sorge trägt, wieder voll arbeitsfähig und belastbar zu werden. Diese Alternative kann sinnvoll sein, wenn sich der Arbeitnehmer sicher fühlt, wieder voll belastbar zu sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine zu schnelle Rückkehr ohne angemessene Erholungszeit negative Auswirkungen auf die Gesundheit und die langfristige Arbeitsfähigkeit haben kann. Arbeitnehmer sollten in Absprache mit ihrem Arzt und ihrem Arbeitgeber die beste Vorgehensweise wählen, die ihren individuellen Gesundheitszustand berücksichtigt.

Das Hamburger Modell einfach erklärt

Das Hamburger Modell ist ein in den 1990er Jahren von der Hamburger Arbeitsgerichtsbarkeit entwickeltes Konzept zur stufenweisen Wiedereingliederung von krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Beschäftigten in den Arbeitsprozess. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und die dauerhafte Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fördern. Der Plan sieht vor, dass der betroffene Arbeitnehmer mit leichteren Aufgaben beginnt und diese allmählich steigert, während sein Gesundheitszustand überwacht wird. Ein individueller Plan, der von Arzt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber erstellt wird, berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse. Die finanzielle Absicherung erfolgt durch Krankengeld oder Übergangsgeld. Das Hamburger Modell bietet Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da die Arbeitskraft erhalten bleibt und eine sanfte Rückkehr ins Berufsleben ermöglicht wird.

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