Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ist ein zentrales Bundesgesetz in Deutschland, das die beamtenrechtliche Stellung von Beamtinnen und Beamten auf Länder- und Kommunalebene regelt. Es trat am 1. April 2009 in Kraft und ersetzte damit weitgehend das frühere Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG). Gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 27 des Grundgesetzes (GG) fokussiert sich das BeamtStG auf die Regelung der Statusrechte und -pflichten der Beamten, wie sie in Artikel 33 des Grundgesetzes definiert sind.

Das Beamtenstatusgesetz ist damit ein fundamentaler Bestandteil des deutschen Beamtenrechts und bildet die rechtliche Grundlage für die Regelungen, die das Verhältnis zwischen dem Staat als Dienstherrn und seinen Beamten definieren. Es umfasst wichtige Aspekte wie die Ernennung, Rechte, Pflichten und die Beendigung des Beamtenverhältnisses.

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