Die Beamtenberater
Lexikon-Eintrag
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Kostenerstattungsprinzip

Verfahren, bei dem Versicherte Behandlungskosten zunächst selbst tragen und sich anschließend von der Krankenversicherung erstatten lassen.

Das Kostenerstattungsprinzip beschreibt ein Abrechnungsverfahren, bei dem Versicherte die Kosten für medizinische Leistungen zunächst selbst tragen und sich diese anschließend von ihrer Krankenversicherung zurückholen. Es steht im Gegensatz zum Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, bei dem die Kasse direkt mit dem Arzt abrechnet.

Wie funktioniert das im Alltag?

Der Arzt erstellt nach der Behandlung eine Rechnung auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ). Sie erhalten diese Rechnung direkt, reichen sie bei der Beihilfe und bei der privaten Krankenversicherung ein und bekommen die anteilige Erstattung ausgezahlt. Erst danach fließt das Geld an den Arzt.

Vorteile für den Versicherten

Die Abrechnung ist transparent. Sie sehen, welche Leistung wie viel kostet. Das führt in der Regel zu einem bewussteren Umgang mit dem eigenen Gesundheitssystem und zu mehr Kontrolle über die Behandlung.

Was Sie vorfinanzieren müssen

In der Zeit zwischen Zahlung und Erstattung tragen Sie den Betrag selbst. Bei größeren Rechnungen ist es sinnvoll, mit dem Arzt einen längeren Zahlungshorizont zu vereinbaren oder die Erstattung vorab bei Beihilfe und PKV anzufordern.

Für Beamte relevant

Beamte in der privaten Krankenversicherung wickeln jede Behandlung nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Die Beihilfe zahlt ihren Anteil, die PKV den Rest. Wer das Prinzip kennt, verhandelt entspannt und plant seine Liquidität sauber.