Beamte können ihre Kinder gesetzlich oder privat versichern lassen. Der Versicherungsschutz bei der privaten Krankenversicherung ist im Vergleich zur gesetzlichen besser. Privatversicherte Beamte erhalten keinen Zuschuss vom Staat, sondern müssen eine kleine Beihilfe leisten. Die Kinder von Beamten haben bei einer privaten Versicherung einen Beihilfeanspruch. Im Folgenden wird näher erläutert, ob Beamte ihre Kinder privat oder gesetzlich versichern sollten.

Sollten Beamte Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern lassen?

Beamte stehen bei ihren Kindern vor der Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Versicherung. Die Wahl hängt in erster Linie davon ab, wie die Eltern der Kinder versichert sind. Wenn beide Eltern verbeamtet sind, muss das Kind ebenfalls privatversichert werden. Wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind, kann das Kind auch gesetzlich krankenversichert werden.

Sollte ein Elternteil privatversichert und der andere Elternteil gesetzlich versichert sein, ist es etwas komplexer. Hier kommt es auf die Höhe des Verdienstes an. In der gesetzlichen Krankenversicherung müsste das Kind freiwillig versichert werden.

Die Alternative wäre eine private Krankenversicherung. Der Beitrag für die freiwillige Mitgliedschaft liegt in der Regel über dem monatlichen Beitrag in der privaten Krankenkasse. Wenn nur ein Partner privatversichert ist und mehr verdient als der andere Elternteil, ist die private Krankenversicherung günstiger und bietet einen größeren Leistungsumfang.

Vor der Suche nach einer passenden privaten Krankenversicherung müssen einige gesundheitliche Fragen geklärt werden. Wenn das Kind eine schwere Vorerkrankung oder eine Allergie hat, kann es zu Leistungsausschluss oder einem Risikozuschlag kommen.

Ausnahme:
Beamte sollten berücksichtigen, dass es in der privaten Krankenversicherung eine Ausnahme gibt. Sollte ein neugeborenes Kind direkt nach der Geburt krankenversichert werden, erhält das Kind die gleichen Leistungen wie die Eltern. Die Frist beträgt zwei Monate. In diesem Zeitraum ist keine zusätzliche Gesundheitsprüfung notwendig.

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Vorteile der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet im Vergleich zur gesetzlichen einen größeren Leistungsumfang und viele andere Vorteile. Bei einer stationären Behandlung hat das Kind Anspruch auf einen Chefarzt und ein Einbettzimmer im Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung. Das Praktische an einer privaten Krankenversicherung ist, dass die Leistungen an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden können. So können Leistungen für Behandlungen bei Heilpraktiker oder Zahnarzt auch mit in die Versicherung aufgenommen werden. Beamte sollten aber bedenken, dass für jede Leistung auch ein bestimmter Beitrag entrichtet werden muss.

Wie wird ein Kind privat versichert?

Wie bereits erwähnt, sollten Beamte nach der Geburt einen Antrag bei der privaten Krankenkasse stellen (Frist beträgt zwei Monate). Das Kind wird dann in die private Krankenversicherung ohne notwendige Gesundheitsprüfung aufgenommen. Die einzige Voraussetzung ist, dass das Kind bei der gleichen Krankenkasse wie die Eltern versichert werden muss. Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Leistungen der Eltern.
Sollten Sie die Frist von zwei Monaten verpassen oder wünschen für Ihr Kind einen besseren Versicherungsschutz mit anderen Leistungen, wird eine gesundheitliche Prüfung durchgeführt.

Günstige Versicherungspolicen finden:

Im Vergleich zu den Erwachsenen verursachen Kinder nur wenig Kosten für die Versicherung. Die einzigen Kosten sind Impfungen und andere Vorsorgeuntersuchungen. Beamte finden daher schnell eine preiswerte Police für den eigenen Nachwuchs. Ab dem 21. Lebensjahr wird der Versicherungsbeitrag für die Heranwachsenden angepasst. Durch den Zuschlag kann sich der Versicherungsbeitrag stabilisieren.

Das Besondere an den privaten Policen ist die Kombination aus verschiedenen Leistungen zu einem günstigen Preis. Natürlich unterscheiden sich hier die verschiedenen Krankenversicherer. Beamte sollten bei der Suche nach dem passenden Versicherungsschutz immer auf die einzelnen Leistungen achten. Es kann hilfreich sein, sich ausführlich zum Thema private Krankenversicherung beraten zu lassen. In der Beratung werden Vergleiche zwischen Policen von unterschiedlichen Krankenversicherern durchgeführt, um die beste private Krankenversicherung für das Kind zu finden.

Fazit - Sollten Beamte Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern lassen?

Beamte müssen immer auf die eigene Tätigkeit und die Tätigkeit des Partners achten. Wenn beide Elternteile Beamte sind, muss das Kind auch privatversichert werden. Wenn Sie als Beamter privatversichert und Ihr Partner eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen hat, haben Sie die Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für das Kind.

Wenn Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, können Sie Ihr Kind über Ihren Partner mitversichern. Es handelt sich in diesem Fall um eine Familienmitgliedschaft in einer Familienversicherung. Die Krankenversicherung für das Kind wäre dann kostenfrei.

Wenn die privatversicherte Person mehr als der andere Elternteil verdient und das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, entfällt die Möglichkeit der Familienmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Kind. Hier können sich die Eltern für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für eine private Krankenversicherung entscheiden. Der Unterschied liegt hier im monatlichen Beitrag.

Durch den Beihilfeanspruch von 80 Prozent beträgt der Monatsbeitrag in der privaten Krankenversicherung ca. 40 Euro. Für die freiwillige Mitgliedschaft sind monatlich 150 Euro fällig. In diesem Fall wäre eine private Krankenversicherung für das Kind deutlich günstiger.

Eine private Krankenversicherung für den Nachwuchs ist verhältnismäßig günstig. Für einen geringen Preis können verbeamtete Eltern aus einem großen Leistungsumfang wählen. Natürlich können Sie sich auch für eine kostenfreie gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Allerdings genießt das Kind bei der gesetzlichen Krankenversicherung weniger Vorteile bei medizinischen Behandlungen und Untersuchungen.

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