Die Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin hat in den letzten Jahren entscheidende Veränderungen erfahren. Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick über die neuesten Regelungen zur Verbeamtung, die Hintergründe der historischen Entscheidung gegen die Verbeamtung sowie die Kriterien und das Verfahren der Verbeamtung. Darüber hinaus werden die finanziellen Aspekte und die Besoldungsstrukturen für verbeamtete Lehrkräfte in Berlin beleuchtet. Ziel ist es, ein klares Bild von der aktuellen Situation und den Perspektiven für Lehrkräfte in der Hauptstadt zu vermitteln.

Wann werden Lehrer in Berlin wieder verbeamtet?

Seit dem Sommersemester 2022/2013 werden Lehrkräfte in Berlin wieder verbeamtet, basierend auf einem Beschluss des Berliner Senats vom 22. März 2022 und den Regelungen des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes, das am 10. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz sieht vor, dass bestehende Lehrkräfte bis zum 31. Dezember 2026 einen Antrag auf Verbeamtung stellen können, der über ein Online-Verfahren eingereicht werden kann. Lehrkräfte, die keine Verbeamtung wünschen, können stattdessen eine Erklärung zum Nachteilsausgleich abgeben.

Für neu eingestellte Lehrkräfte in Berlin gilt, dass sie in der Regel verbeamtet werden, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen – einschließlich der laufbahnrechtlichen Zuordnung, der Einhaltung der Altersgrenze, der Staatsangehörigkeit sowie der persönlichen und gesundheitlichen Eignung – erfüllt sind. Dies wird ab Sommer 2022 der Fall sein.

Neue Regelung

Die Neuregelung der Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin ermöglicht die Verbeamtung sowohl von neu eingestellten als auch von bereits im Dienst befindlichen Lehrkräften bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres. Das am 10. Februar 2023 in Kraft tretende Lehrkräfteverbeamtungsgesetz sieht vor, dass angestellte Lehrkräfte, die im laufenden Schuljahr das 52. Lebensjahr vollenden, bis zum 31. Juli 2023 verbeamtet werden können. Dies gilt sowohl für Bestandslehrkräfte, also Lehrkräfte, die bereits in Berlin tarifbeschäftigt sind, als auch für Lehrkräfte aus anderen Bundesländern, die neu in Berlin eingestellt werden.

Seit dem Sommersemester 2022 werden in Berlin neu eingestellte Lehrkräfte wieder verbeamtet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. laufbahnrechtliche Zuordnung, Altersgrenze, Staatsangehörigkeit und gesundheitliche Eignung. Lehrkräfte, die in anderen Bundesländern bereits verbeamtet sind und nach Berlin versetzt werden, haben die Möglichkeit, ihr Beamtenverhältnis fortzusetzen.

Diese Regelung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Lehrerberufs in Berlin und soll die Attraktivität und Stabilität der Lehrerstellen in der Hauptstadt erhöhen. Es wird erwartet, dass sich diese Maßnahmen positiv auf die Qualität der Bildung in Berlin auswirken werden.

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Warum wurden Lehrer in der Vergangenheit nicht verbeamtet?

In Berlin wurden die Lehrer seit 2004 nicht mehr verbeamtet, da damals die politische Entscheidung getroffen wurde, die Lehrer als Angestellte zu führen. Diese Entscheidung beruhte auf einer Präferenz der SPD-Mehrheit gegen die Verbeamtung von Lehrern.

Diese Politik erwies sich jedoch als nachteilig für den Standort Berlin, da sie dazu führte, dass Fachkräfte entweder fernblieben oder in andere Bundesländer abwanderten, in denen die Verbeamtung von Lehrkräften üblich war. Trotz höherer Einstiegsgehälter für neue Lehrer in Berlin konnte dieser Trend nicht umgekehrt werden.

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD), ehemals Bildungsstadträtin in Neukölln, berichtete von ihrer Erfahrung, dass viele Lehrkräfte Berlin verließen, um nur wenige Kilometer weiter in Brandenburg unter besseren Bedingungen zu arbeiten.

Dies habe schließlich dazu geführt, dass die rot-grün-rote Landesregierung die Wiedereinführung der Verbeamtung im Koalitionsvertrag festgeschrieben habe. Giffey betonte, dass die Verbeamtung ein wichtiger Schritt, aber nicht der einzige Weg zu einem besseren Schulsystem in Berlin sei. Die Entwicklungen zeigen, wie wichtig attraktive Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte sind, um die Qualität der Bildung zu sichern und zu verbessern.

Nachteilsausgleich für nicht verbeamtete Lehrer

Nicht verbeamtete Lehrer in Berlin sollen einen Nachteilsausgleich von 300 Euro erhalten, doch die Ausgestaltung der Regelung stößt auf Kritik. Die Bildungsgewerkschaft GEW und die Grünen, die das Gesetz mit auf den Weg gebracht haben, bemängeln, dass die Zulage nicht einheitlich gehandhabt wird. Laut einem Schreiben des Senats sollen Lehrkräfte, die aufgrund ihres Alters nicht verbeamtet werden können, die Zulage rückwirkend ab Februar des laufenden Jahres erhalten.

Lehrkräfte, die sich gegen eine Verbeamtung entscheiden, erhalten den Ausgleich jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, frühestens ab dem 18. September.

Diese Regelung betrifft tausende Lehrkräfte, von denen sich bisher nur ein Teil für die Verbeamtung entschieden hat. Kritisiert wird insbesondere, dass Lehrkräfte, die sich später doch für eine Verbeamtung entscheiden, den Zuschlag eventuell zurückzahlen müssen. Diese Ungleichbehandlung und die Möglichkeit der Rückforderung des Zuschlags wird als “Schlag ins Gesicht” und mangelnde Wertschätzung gegenüber den betroffenen Lehrkräften empfunden.

Die GEW bezweifelt zudem die rechtliche Grundlage für eine solche Entscheidung per Brief. Diese Regelung zeigt, wie komplex und sensibel der Umgang mit Angestellten- und Beamtenverhältnissen im Bildungsbereich ist.

Wann ist man für die Verbeamtung geeignet?

Für eine Verbeamtung als Lehrkraft in Berlin sind spezifische Voraussetzungen erforderlich. Zunächst ist eine eindeutige laufbahnrechtliche Zuordnung erforderlich, die den beruflichen Werdegang des Beamten definiert und sich in der Regel nach dem aktuellen Berufsbild richtet. Darüber hinaus müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Staatsprüfung für ein Lehramt erfolgreich abgelegt oder einen entsprechenden Laufbahnzweig nach der Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) durchlaufen haben.

Eine weitere wesentliche Voraussetzung ist die Einhaltung einer Altersgrenze. In der Regel kann eine Verbeamtung bis zu 20 Jahre vor der Pensionierung, also bis zur Vollendung des 45. Es gibt jedoch befristete Ausnahmen, die die Altersgrenze bis 2026 auf das vollendete 52. Lebensjahr anheben, für Bewerber aus anderen Bundesländern bis 2024.

Auch die Staatsangehörigkeit ist ein entscheidender Faktor. Neben deutschen Staatsbürgern können auch Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins eine Beamtenlaufbahn als Lehrkraft in Berlin anstreben.

Nicht zuletzt ist die persönliche und gesundheitliche Eignung von großer Bedeutung. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen und in einem persönlichen Gespräch ihre Eignung für den öffentlichen Dienst nachweisen. Diese Kriterien stellen sicher, dass nur qualifizierte und geeignete Bewerber in das Beamtenverhältnis übernommen werden, um den hohen Anforderungen des Lehrerberufs gerecht zu werden.

Gesundheitliche Voraussetzungen für die Verbeamtung als Lehrer in Berlin

Die gesundheitliche Eignung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Verbeamtung als Lehrer in Berlin. Sie umfasst die körperliche, geistige und persönliche Eignung des Bewerbers für das angestrebte Amt. Nach § 8 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes und des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) hat die Dienstbehörde zu beurteilen, ob der Bewerber den Anforderungen des Amtes in gesundheitlicher Hinsicht genügt.

Bei der Prognoseentscheidung ist zu beurteilen, ob mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder regelmäßige krankheitsbedingte Fehlzeiten bis zum Eintritt in den Ruhestand zu erwarten sind.

Die Entscheidung über die gesundheitliche Eignung trifft die zuständige Dienstbehörde auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Die Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet, sich ärztlich untersuchen zu lassen und bei der Feststellung ihres Gesundheitszustandes mitzuwirken. Wird einer rechtmäßigen Aufforderung zur Untersuchung ohne hinreichenden Grund nicht nachgekommen, kann dies dazu führen, dass die gesundheitliche Eignung nicht festgestellt wird und damit die Berufung in das Beamtenverhältnis ausgeschlossen ist.

Darüber hinaus kann die Nichtbefolgung als Dienstvergehen gewertet und disziplinarrechtlich geahndet werden. Mit diesen strengen Vorgaben soll sichergestellt werden, dass nur gesundheitlich geeignete Bewerber in das Beamtenverhältnis übernommen werden, was für die Qualität und Kontinuität der Lehre unerlässlich ist.

So läuft die Verbeamtung als Lehrer in Berlin ab

Die Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin folgt einem besonderen Verfahren. Für Seiteneinsteiger sowie für Beamte aus anderen Bundesländern beginnt das Verfahren mit dem Antrag auf Verbeamtung. Bereits angestellte Lehrkräfte in Berlin müssen dagegen nicht selbst aktiv werden, sondern werden von der zuständigen Behörde angeschrieben.

Die Verbeamtung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Zunächst nehmen Interessierte an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teil, die eine formale Grundvoraussetzung für den Antrag auf Verbeamtung darstellen.
  2. Angestellte Lehrkräfte lassen sich die Teilnahme und Bewährung an diesen Fortbildungen von ihrer Schulleitung bestätigen.
  3. Der bestätigte Antrag wird bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingereicht.
  4. Die Senatsverwaltung prüft den Antrag einschließlich einer ärztlichen Untersuchung und eines persönlichen Gesprächs.
  5. Bei positiver Beurteilung wird der Antrag anerkannt.
  6. Nach der Anerkennung dokumentieren die Antragsteller ihre Teilnahme an den Fortbildungen.
  7. Abschließend wird die von der Schulleitung unterschriebene Dokumentation der erfolgreichen Teilnahme bei der Personalabteilung der Senatsverwaltung eingereicht.

Dieses strukturierte Verfahren stellt sicher, dass alle notwendigen Schritte zur Verbeamtung sorgfältig und vorschriftsmäßig durchgeführt werden, um qualifizierte und geeignete Lehrkräfte für das Berliner Schulsystem zu gewinnen.

Was verdient ein verbeamteter Lehrer in Berlin?

Ein verbeamteter Lehrer in Berlin wird nach den von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie festgelegten Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen bezahlt. Das Gehalt eines Lehrers variiert je nach Funktion und Dienstalter.

In der Besoldungsgruppe A12 beispielsweise liegen die Bruttobeträge je nach Erfahrungsstufe zwischen 3.914,41 Euro und 6.272,19 Euro. Für Lehrkräfte der Besoldungsgruppe A13 variieren die Beträge entsprechend.

Zusätzlich zu diesen Grundgehältern gibt es besondere Zulagen. Lehrer an Sonderschulen oder für Sonderpädagogik in der Besoldungsgruppe A13 erhalten eine Zulage von 146,74 Euro, die Studienratszulage beträgt 98,78 Euro. Lehrkräfte an sogenannten Brennpunktschulen erhalten bei Vollzeitbeschäftigung eine zusätzliche monatliche Zulage von 300 Euro brutto.

Darüber hinaus gibt es eine Hauptstadtzulage sowie verschiedene Stufen des Familienzuschlags, je nach familiärer Situation der Lehrkraft. Diese finanziellen Rahmenbedingungen spiegeln die unterschiedlichen Anforderungen und Verantwortlichkeiten der Lehrkräfte in den verschiedenen Funktionen wider und tragen dazu bei, die Attraktivität des Lehrerberufs in Berlin zu steigern.

Der allgemeine Lehrermangel als anhaltendes Problem

Der allgemeine Lehrermangel in Berlin ist nach wie vor ein Problem, auch wenn sich das Ausmaß in letzter Zeit verringert hat. Derzeit sind 716 Vollzeitlehrerstellen unbesetzt, was einer Halbierung im Vergleich zu früher entspricht.

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch berichtet von einer verbesserten Situation, in der inzwischen 97,3% des Lehrkräftebedarfs gedeckt werden können. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung ist die zunehmende Zahl von Quer- und Seiteneinsteigern, vor allem an den Grundschulen, wo mehr als die Hälfte der neu eingestellten Pädagogen keine reguläre Lehramtsausbildung haben.

Der Mangel an Lehrern ist in den einzelnen Kreisen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während die Gymnasien am besten versorgt sind, leiden die Förderschulen am stärksten unter dem Lehrermangel.

Besonders betroffen sind Bezirke wie Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick. Um dem Lehrermangel entgegenzuwirken, setzt die Bildungssenatorin auf Anreize wie Verbeamtung und Einflussnahme auf den Einsatzort. Studierende und Referendare sollen in die Außenbezirke gelockt und durch Mentorenprogramme an den Schulen gehalten werden.

Trotz dieser Bemühungen wird erwartet, dass der Trend zum Seiteneinstieg aufgrund der Altersstruktur der Lehrerschaft und des Nachwuchsmangels anhalten wird.

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