Die amtsärztliche Untersuchung, auch Gesundheitsprüfung genannt, ist ein entscheidender Schritt im Prozess der Verbeamtung, um die gesundheitliche Eignung der Kandidaten gemäß den Anforderungen des § 9 Beamtenstatusgesetz zu überprüfen. Diese umfassende Untersuchung wird von einem Amtsarzt durchgeführt und umfasst verschiedene Tests wie Blut- und Urintests, Seh- und Hörtests, BMI-Berechnung, Blutdruckmessung, Ruhe-EKG, Lungenfunktionstest sowie eine Ganzkörperuntersuchung.

Ziel ist es, die physische und psychische Leistungsfähigkeit der Bewerber sicherzustellen, um langfristige Ausfallrisiken zu minimieren und die Qualität der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten.

Der Ablauf der Untersuchung beinhaltet eine Reihe von spezifischen Tests, um den Gesundheitszustand umfassend zu beurteilen. Die Dauer der Untersuchung variiert, wobei in der Regel etwa eine Stunde eingeplant werden sollte. Die Kosten werden meistens vom Arbeitgeber oder Dienstherrn übernommen und richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen.

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen eine Verbeamtung aufgrund der Ergebnisse der amtsärztlichen Untersuchung abgelehnt werden kann, darunter physische und psychische Erkrankungen. Wichtige Gesundheitsmarker, die bei einem Bluttest untersucht werden, umfassen Blutzucker- und Cholesterinwerte sowie die Leberfunktion.

Die Vorbereitung auf die Untersuchung erfordert von den Beamtenanwärtern, alle notwendigen Unterlagen bereitzuhalten und beim Gespräch mit dem Amtsarzt Offenheit zu zeigen. Trotz Adipositas oder vorangegangener Psychotherapie ist eine Verbeamtung grundsätzlich möglich, vorausgesetzt, die langfristige Dienstfähigkeit ist nicht gefährdet. Ebenso steht eine Schwerbehinderung einer Verbeamtung nicht entgegen, solange die dauerhafte Dienstfähigkeit gewährleistet ist.

Spezifische gesundheitliche Voraussetzungen gelten auch für die Verbeamtung von Lehrkräften, wobei die Prognose der Dienstfähigkeit bis zum Ruhestand ein wichtiger Faktor ist. Gegen das amtsärztliche Gutachten kann Widerspruch eingelegt werden, wenn es Gründe für eine fehlerhafte Beurteilung gibt.

Gesundheitsprüfung vor der Verbeamtung

Die Gesundheitsprüfung vor der Verbeamtung ist ein zentrales Verfahren, um die gesundheitliche Eignung eines Beamten gemäß § 9 Beamtenstatusgesetz zu verifizieren. Diese amtsärztliche Untersuchung stellt sicher, dass nur jene Personen ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden, die neben Eignung und Befähigung auch die notwendige gesundheitliche Leistungsfähigkeit für die Laufbahn als Beamter aufweisen.

Dabei überprüft ein Amtsarzt umfassend den Gesundheitszustand des Kandidaten, um festzustellen, ob dieser den physischen und psychischen Anforderungen des Beamtenberufs gewachsen ist. Diese Prüfung dient dazu, langfristige Ausfallrisiken zu minimieren und eine hohe Qualität der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten. Die gesundheitliche Eignungsprüfung ist somit ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Verbeamtung, der die Weichen für eine erfolgreiche Karriere im öffentlichen Dienst stellt.

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Ablauf der amtsärztlichen Untersuchung

Der Ablauf der amtsärztlichen Untersuchung, die vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erforderlich ist, umfasst mehrere Schritte, um eine umfassende Bewertung der gesundheitlichen Eignung einer Person zu gewährleisten.

Ein Amtsarzt führt verschiedene medizinische Untersuchungen durch, um den Gesundheitszustand einer Person zu bewerten. Zu den Standardtests des Amtsarztes gehören Blut- und Urintests sowie Seh- und Hörtests, die wichtige Informationen über mögliche körperliche Beeinträchtigungen liefern. Des Weiteren ermittelt der Amtsarzt den Body-Mass-Index (BMI) durch eine Kombination aus Wiegen und Messen, führt eine Pulsmessung und Blutdruckmessung durch und nimmt sowohl ein Ruhe-EKG als auch einen Lungenfunktionstest vor. Durch sorgfältiges Abhören, Abtasten und Abklopfen des Körpers wird die gesamtkörperliche Verfassung überprüft.

1. Sehtest

Sehtests sind essentiell, um die Gesundheit und Funktionalität verschiedener Augenstrukturen zu überprüfen. Während eines solchen Tests werden spezifische Bereiche des Auges wie die Augenlider, Tränenorgane, Bindehaut, Hornhaut und Linse sorgfältig untersucht, um mögliche Veränderungen oder Anomalien festzustellen. Diese Untersuchungen helfen, Sehprobleme bei den angehenden Beamten zu erkennen.

2. Hörtest

Ein Hörtest, bezeichnet als Audiometrie, dient der Überprüfung der Gehörfunktion mittels verschiedener Untersuchungsverfahren. Ziel dieser Tests ist es, sowohl die Empfindlichkeit als auch das Auflösungsvermögen des Hörorgans zu ermitteln. Während der Audiometrie werden spezifische akustische Reize verwendet, um festzustellen, wie leise Töne wahrgenommen werden können und wie gut das Ohr in der Lage ist, unterschiedliche Frequenzen zu differenzieren. Dieses Verfahren ist entscheidend für die Diagnose von Hörstörungen.

3. Blutdruck

Der Blutdruck wird durch die Messung zweier Werte bestimmt: den systolischen und den diastolischen Druck. Der systolische Blutdruck, auch oberer Messwert genannt, repräsentiert den maximalen Druck während der Anspannungs- und Auswurfphase der linken Herzkammer.

Der diastolische Wert, der untere Messwert, zeigt den Druck im Herzen beim Entspannen zwischen den Herzschlägen.

Ideale Blutdruckwerte im Ruhezustand eines Erwachsenen sind 120/80 mmHg. Werte bis zu 139/89 mmHg gelten noch als normal, obwohl Werte über 129/84 mmHg bereits als hoch-normal eingestuft werden.

Ein dauerhaft erhöhter Blutdruck, bekannt als Hypertonie, kann ernsthafte Gesundheitsrisiken bergen, da er das Herz sowie andere Organe langfristig schädigen kann. Zur Überprüfung eventueller Herzschäden wird häufig ein Ruhe-EKG durchgeführt, sobald die Diagnose Bluthochdruck feststeht.

4. Lungenfunktion

Der Lungenfunktionstest, oft als Lufu bezeichnet, spielt eine entscheidende Rolle bei der Diagnose und Überwachung von Atemwegserkrankungen wie Asthma und Lungenfibrose. Dieses Verfahren, das häufig mittels einer Spirometrie durchgeführt wird, misst das Lungenvolumen sowie die Strömungsgeschwindigkeiten der ein- und ausgeatmeten Luft.

Das dabei eingesetzte Gerät, das Spirometer, ermöglicht es Ärzten, wichtige Parameter wie das Atemvolumen und die Atemflussrate präzise zu ermitteln. Die gewonnenen Daten geben Aufschluss über die Leistungsfähigkeit der Lunge.

5. BMI (Body-Mass-Index)

Der Body-Mass-Index (BMI) ist eine Maßzahl zur Bewertung des Körpergewichts im Verhältnis zur Körpergröße und wird berechnet, indem das Gewicht in Kilogramm durch das Quadrat der Körpergröße in Metern dividiert wird. Diese Formel dient dazu, verschiedene Gewichtsklassen zu kategorisieren, was zur Einschätzung von Unter-, Normal- oder Übergewicht sowie verschiedenen Adipositasgraden genutzt wird.

Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegte BMI-Tabelle klassifiziert Erwachsene in die folgenden sechs Kategorien.

  • Untergewicht (BMI weniger als 18,5)
  • Normalgewicht (BMI 18,5 bis 24,9)
  • Übergewicht (BMI 25 bis 29,9)
  • starkes Übergewicht, auch Adipositas Grad I genannt (BMI 30 bis 34,9)
  • Adipositas Grad II (BMI 35 bis 39,9)
  • Adipositas Grad III (BMI 40 oder mehr).

6. Ganzkörperuntersuchung

Die Ganzkörperuntersuchung, auch klinischer Ganzkörperstatus genannt, ermöglicht es dem Arzt, den Gesundheitszustand einer Person umfassend zu beurteilen, indem er Herz und Lunge abhört, den Bauchraum abtastet und den Bewegungsapparat, die Haut und die Sinnesorgane untersucht. Diese Methode bedient sich einfacher, aber wirksamer Hilfsmittel und der eigenen Sinne des Untersuchers, um mögliche Anomalien oder Krankheiten zu erkennen.

7. Bluttest

Eine Blutuntersuchung ist ein unverzichtbares diagnostisches Verfahren, das einen detaillierten Einblick in den Stoffwechsel und mögliche Erkrankungen eines Menschen gibt. Dabei werden verschiedene Blutbestandteile wie Blutzucker, Blutfette – darunter Cholesterin, HDL, LDL und Triglyzeride – sowie Enzyme, Hormone, Mineralstoffe wie Kalium und Kalzium, Eisen und Antikörper untersucht.

Die ermittelten Werte werden mit Normbereichen verglichen, um Abweichungen zu erkennen, die auf Krankheiten oder Mangelernährung hinweisen können.

Unterscheidet sich die Diensttauglichkeitsuntersuchung in den Bundesländern?

Ja, es gibt Unterschiede im Ablauf der amtsärztlichen Untersuchung zwischen den Bundesländern. Diese Unterschiede betreffen den Zeitpunkt, die Häufigkeit und den Durchführungsort der medizinischen Untersuchung.

In Bremen wird die Untersuchung durch einen Fragebogen ersetzt, während in Berlin eine doppelte Prüfung verlangt wird – vor der Ernennung auf Probe und vor der Ernennung auf Lebenszeit.

Einige Länder nutzen zentrale Untersuchungsstellen, andere das Wohnort- oder Dienstortprinzip. Trotz dieser organisatorischen Unterschiede bleibt der Ablauf der medizinischen Tests standardisiert, um die Diensttauglichkeit für den Beamtenstatus sicherzustellen.

Verhalten beim Amtsarzt

Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird die gesundheitliche Eignung für das Beamtenverhältnis festgestellt. Dabei ist es wichtig, nicht in Panik zu verfallen, denn mit der richtigen Vorbereitung ist die Untersuchung in der Regel gut zu bewältigen.

Wichtige Tipps sind, sich im Vorfeld über den genauen Ablauf der Untersuchung zu informieren und alle notwendigen medizinischen Unterlagen bereitzuhalten. Außerdem sollte man am Tag vor der Untersuchung auf ausreichend Schlaf und eine gesunde Ernährung achten. Die genauen Termine für die amtsärztlichen Untersuchungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf den entsprechenden Informationsseiten für Beamte und Lehramtsanwärter.

Dauer der amtsärztlichen Untersuchung

Die Dauer der amtsärztlichen Untersuchung kann variieren, wobei typischerweise etwa eine Stunde (60 Minuten) eingeplant werden sollte. Diese Zeitangabe dient jedoch lediglich als Orientierung, da der genaue Zeitrahmen von der spezifischen Laufbahn und den individuellen Anforderungen des Anwärters abhängt.

Bewerber sollten daher bei der Planung ihrer Einstellungsuntersuchung Flexibilität zeigen, um auf mögliche Abweichungen vorbereitet zu sein. Faktoren wie die angestrebte Tätigkeit und individuelle Untersuchungsanforderungen können die Untersuchungsdauer beeinflussen.

Was kostet eine amtsärztliche Untersuchung?

Die Kosten für eine amtsärztliche Untersuchung betragen bis zu 116,29 € bei einer Dauer von bis zu 90 Minuten. Für Untersuchungen, die bis zu 120 Minuten dauern, können entsprechend höhere Gebühren erhoben werden.

Wer trägt die Kosten für die amtsärztliche Untersuchung?

Die Kosten der amtsärztlichen Untersuchung werden in der Regel vom Auftraggeber getragen, orientieren sich an der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und variieren je nach erbrachter Leistung. Das heißt, die finanzielle Verantwortung für die Untersuchung vom Amtsarzt liegt in der Regel bei der Institution bzw. dem Arbeitgeber oder Dienstherrn, der die Untersuchung veranlasst.

Beamte und die Angst vor dem Amtsarzt

Die Angst der Beamten und Beamtenanwärter vor dem Amtsarzt ist vor allem auf den unklaren Ablauf der Untersuchung und die gravierenden Folgen des Ergebnisses zurückzuführen. Die amtsärztliche Tauglichkeitsuntersuchung ist entscheidend für die Verbeamtung, ein Nichtbestehen kann den Traum vom Beamtenstatus zerstören.

Diese Untersuchung lässt den Bewerbern wenig Einflussmöglichkeiten, insbesondere kurz vor dem Termin. Zudem verstärkt die Unsicherheit über den Umgang mit Vorerkrankungen oder psychischen Problemen die Sorge, dass solche Gesundheitsfragen die Verbeamtung gefährden könnten. Dramatisierende Erzählungen und Mythen über die amtsärztliche Untersuchung schüren die Angst vor dieser entscheidenden Beurteilung zusätzlich.

Muss die amtsärztliche Untersuchung während der Laufbahn als Beamter wiederholt werden?

Ja, eine wiederholte amtsärztliche Untersuchung ist während der Beamtenlaufbahn erforderlich, wenn Zweifel an der Dienstfähigkeit bestehen. Gemäß § 48 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) kann der Dienstherr in bestimmten Fällen eine solche Untersuchung anordnen. Dies betrifft insbesondere die Fälle der Dienstunfähigkeit (§ 44 BBG), der begrenzten Dienstfähigkeit (§ 45 BBG) und der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (§ 46 BBG).

Diese Regelungen stellen sicher, dass Beamte ihre Aufgaben effektiv und ohne gesundheitliche Einschränkungen erfüllen können. In einigen Bundesländern ist zudem während des Referendariats eine ergänzende Nachsorgeuntersuchung beim Amtsarzt erforderlich.

Aus diesen 2 Gründen kann eine Verbeamtung abgelehnt werden

Eine Verbeamtung kann vor allem aus physischen und psychischen Gründen abgelehnt werden.

Bei der physischen Untersuchung ist beispielsweise eine krumme Wirbelsäule oder ein erhöhter BMI entscheidend, da solche Beschwerden die langfristige Dienstfähigkeit beeinträchtigen können. Ebenso kritisch sind psychische Erkrankungen wie Depressionen, Burnout oder Suchterkrankungen, die die Ausübung des Dienstes bis zum Erreichen des Rentenalters in Frage stellen können.

Der Amtsarzt bewertet hierbei, ob der Beamtenanwärter geistig und körperlich in der Lage ist, seinen Dienstpflichten langfristig nachzukommen.

1. Physische Erkrankungen

Körperliche Erkrankungen können die Dienstfähigkeit erheblich beeinträchtigen und sind häufig ein Grund für die Ablehnung der Übernahme in das Beamtenverhältnis. Zu diesen Erkrankungen zählen insbesondere Wirbelsäulenbeschwerden wie z.B. eine Wirbelsäulenverkrümmung, die die Dienstfähigkeit auf Dauer gefährden können.

Ebenso können Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die die körperliche Belastbarkeit einschränken, zu einer Ablehnung führen. Auch Diabetes stellt je nach Ausprägung und Verlauf ein potenzielles Hindernis für die Übernahme in das Beamtenverhältnis dar. Darüber hinaus wird ein erhöhter Body-Mass-Index (BMI) häufig als Indikator für weitere gesundheitliche Probleme angesehen, die die Dienstfähigkeit beeinträchtigen können.

2. Psychische Erkrankungen

Psychische Erkrankungen können die Dienstfähigkeit auf Dauer beeinträchtigen und damit einen Ablehnungsgrund bei der Verbeamtung darstellen. So werden beispielsweise Depressionen und Burnout-Syndrome, die jeweils durch anhaltende Niedergeschlagenheit und erschöpfungsbedingte Leistungseinbußen gekennzeichnet sind, vom Amtsarzt als kritische Faktoren für die dauerhafte Belastbarkeit angesehen.

Auch Suchterkrankungen wie Alkohol- oder Drogenabhängigkeit führen häufig zur Infragestellung der Dienstfähigkeit. Auch Angststörungen, die den Alltag eines Beamten stark belasten können, unterliegen einer genauen Prüfung durch den Amtsarzt. Psychische Vorerkrankungen, insbesondere Psychotherapien innerhalb der letzten fünf Jahre, weisen auf eine potenzielle Rückfallgefahr hin und können daher ebenfalls zu einer Ablehnung der Verbeamtung führen.

Was untersucht der Amtsarzt bei einem Bluttest?

Bei einer Blutuntersuchung untersucht der Amtsarzt in erster Linie allgemeine Gesundheitsmarker, Organfunktionen sowie einen möglichen Substanzkonsum. Zu den wichtigsten Gesundheitsmarkern gehören die Blutzucker- und Cholesterinwerte, die Aufschluss über das Herz-Kreislauf-Risiko und den Stoffwechselzustand des Beamten geben.

Die Analyse der Leberwerte erlaubt eine Beurteilung der Leberfunktion, was für die Diagnose von Krankheiten wie Hepatitis oder Fettleber entscheidend sein kann. Zusätzlich kann der Amtsarzt je nach Untersuchungsauftrag Blutuntersuchungen auf Substanzen wie THC durchführen, um den Konsum von Cannabis oder anderen Drogen festzustellen.

So können sich angehende Beamte auf die amtsärztliche Untersuchung vorbereiten

Zur optimalen Vorbereitung auf die amtsärztliche Untersuchung sollten die Beamtenanwärter alle erforderlichen Unterlagen bereithalten und im Gespräch mit dem Amtsarzt Offenheit zeigen.

Zunächst ist es unerlässlich, zum Untersuchungstermin einen gültigen Personalausweis und gegebenenfalls die eigene Brille mitzubringen. Darüber hinaus ist es ratsam, ärztliche Befunde, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, mitzubringen, um dem Amtsarzt eine umfassende Grundlage zur Beurteilung des Gesundheitszustandes zu geben.

Ehrlichkeit und Offenheit sind während der Untersuchung von größter Bedeutung: Eine vollständige und aufrichtige Auskunft über Vorerkrankungen und gesundheitliche Gewohnheiten erleichtert dem Arzt eine adäquate Einschätzung. Das Verschweigen relevanter Informationen kann schwerwiegende Folgen haben, bis hin zur späteren Entlassung aus dem Dienst.

Ist eine Verbeamtung trotz Adipositas möglich?

Eine Verbeamtung ist trotz Adipositas grundsätzlich möglich. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern ist durch das Grundgesetz garantiert und darf nicht pauschal durch den Gesundheitszustand einer Person eingeschränkt werden. Bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit muss der Dienstherr eine individuelle ärztliche Prognose einholen, da eine generelle Ablehnung wegen Übergewicht rechtswidrig wäre.

Entscheidend ist die Einschätzung der langfristigen Dienstfähigkeit in Abhängigkeit vom Grad der Adipositas. Während ein Body-Mass-Index (BMI) zwischen 30 und 35 (Adipositas Grad I) häufig noch keine grundsätzlichen Zweifel an der gesundheitlichen Eignung für eine Verbeamtung auf Lebenszeit aufwirft, kann ein BMI über 35 (Adipositas Grad II und III) Zweifel an der dauernden Dienstfähigkeit begründen.

Gerichtsurteile unterstreichen jedoch die Notwendigkeit, den BMI-Wert kritisch zu hinterfragen und auf einer umfassenderen gesundheitlichen Beurteilung zu bestehen, da bei Übergewicht nicht automatisch von einer schlechteren Gesundheit ausgegangen werden kann.

Ist eine Verbeamtung trotz Psychotherapie möglich?

Eine Verbeamtung ist trotz vorangegangener Psychotherapie grundsätzlich möglich. Entscheidend für die Beurteilung ist die Einschätzung des Amtsarztes, der die langfristige Dienstfähigkeit beurteilt. Wichtige Faktoren sind dabei die Schwere der geistigen Erkrankung, der Zeitpunkt des Therapieabschlusses und die Prognose hinsichtlich des Behandlungserfolgs.

Insbesondere bei schweren Störungen wie Schizophrenie oder bipolaren Störungen kann eine Verbeamtung erschwert sein. Eine deutliche Besserung durch die Psychotherapie, die zur vollen Dienstfähigkeit führt, wird jedoch häufig nicht als Hindernis angesehen.

Ist eine Verbeamtung trotz Schwerbehinderung möglich?

Ja, eine Verbeamtung ist trotz Schwerbehinderung grundsätzlich möglich. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung im Verbeamtungsverfahren bevorzugt berücksichtigt. Die Schwerbehinderteneigenschaft kann unter Umständen sogar von Vorteil sein.

Entscheidend für die Verbeamtung ist die gesundheitliche Eignung, die der Amtsarzt im Rahmen der Einstellungsuntersuchung feststellt. Dabei wird geprüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber trotz der Behinderung auf Dauer dienstfähig ist. Solange die Dienstfähigkeit auf Dauer gesichert erscheint, steht die Schwerbehinderung einer Verbeamtung nicht entgegen.

Welche gesundheitlichen Voraussetzungen gelten für eine Verbeamtung von Lehrern?

Für die Verbeamtung von Lehrkräften sind spezifische gesundheitliche Voraussetzungen entscheidend. Die allgemeine gesundheitliche Eignung muss durch eine amtsärztliche Untersuchung bestätigt werden, wobei die Prognose der Dienstfähigkeit bis zum regulären Ruhestandseintritt eine zentrale Rolle spielt.

Schwerwiegende körperliche Erkrankungen wie Herz-Kreislaufprobleme oder Diabetes dürfen die Dienstfähigkeit nicht beeinträchtigen. Ebenso wird das Vorliegen von psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout genau geprüft, wobei die langfristige Dienstfähigkeit entscheidend ist. Zudem können frühere psychotherapeutische Behandlungen die Entscheidung über eine Verbeamtung beeinflussen.

In jedem Fall ist die Beurteilung der dauerhaften Belastbarkeit und gesundheitlichen Stabilität für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe von entscheidender Bedeutung.

Kann man gegen das amtsärztliche Gutachten Widerruf einlegen?

Ja, gegen das amtsärztliche Gutachten kann Widerspruch eingelegt werden. Um gegen eine Ablehnung aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens vorzugehen, hat der Bewerber die Möglichkeit, zunächst Widerspruch beim Dienstherrn einzulegen, der dann eine erneute amtsärztliche Untersuchung veranlassen muss.

Gründe für einen Widerspruch können z.B. eine fehlerhafte Beurteilung von Erkrankungen durch den Amtsarzt oder die Nichtberücksichtigung wesentlicher gesundheitlicher Aspekte sein. Wird der Widerspruch abgelehnt, steht dem Antragsteller der Rechtsweg offen und er kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Grundgesetz, das den Zugang zu öffentlichen Ämtern unabhängig vom Gesundheitszustand als Recht verankert.

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