Eine Berufsunfähigkeit kann jeden Berufstätigen treffen, auch Beamtinnen und Beamte können in jedem Lebensalter berufsunfähig werden. Es ist daher sinnvoll, sich bereits als Anwärter auf eine Beamtentätigkeit über eine entsprechende Absicherung Gedanken zu machen. Bei Beamten muss jedoch im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern ein Unterschied gemacht werden zwischen einer Berufsunfähigkeit und einer sogenannten Dienstunfähigkeit. Sobald ein Beamtenanwärter oder auch ein Beamter seine Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann, so spricht das Gesetz von einer Dienstunfähigkeit. Wer durch Invalidität, Unfall oder Krankheit als Beamter unfähig ist seinen Beruf weiter auszuüben, ist berufsunfähig. Es gibt auch noch den Begriff der Teil-Berufsunfähigkeit, nämlich dann, wenn die entsprechende Arbeit wenigstens noch teil- oder stundenweise ausgeübt werden könnte.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch für Beamte sinnvoll

Auch wenn der betroffene Beamtenanwärter oder Beamte imstande wäre einer anderen als der bisher ausgeübten Berufstätigkeit nachzugehen, liegt eine Berufsunfähigkeit vor. Diese Ersatztätigkeit könnte beispielsweise sozial weniger angesehen sein, außerdem kann diese Tätigkeit auch mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein. Wer als Beamter gegenüber seinem Dienstherrn aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder aufgrund eines großen Nachlassens seiner geistigen Kräfte seinen Dienstpflichten nicht mehr nachkommen kann, gilt laut Beamtenrecht als dienstunfähig. Diese sogenannte Dienstunfähigkeit muss ärztlicherseits festgestellt werden, die Folge wäre eine einstweilige oder verfrühte Versetzung in den Ruhestand oder aber die Entlassung.

Ihr unabhängiger Versicherungsspezialist

Fair versichert. Kostenfrei & unverbindlich.

Staatliche Zahlungen bei Berufsunfähigkeit als Beamter fallen oft niedrig aus

Sollte eine Dienstunfähigkeit festgestellt werden, fällt ein Beamter jedoch nicht gleich ins finanzielle Nichts, denn Beamte sind mehr oder weniger gut im Falle der Dienstunfähigkeit durch ihren Dienstherrn abgesichert. Trotzdem kann allgemein geraten werden, dass Beamte sich im Falle einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit nicht nur auf die staatliche Absicherung verlassen sollten. Es ist also dringend geboten und auch sinnvoll, für diese Fälle eine private Vorsorge zu betreiben. Diese sollte auch so früh wie möglich abgeschlossen werden, denn dann bleiben die Beiträge für eine solche private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung meist über die ganze Laufzeit gleich niedrig. Es ist also bereits für Beamtenanwärter sinnvoll, über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken.

Trotz Berufsunfähigkeit zahlen staatliche Versorgungswerke längst nicht immer

Die private Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist für Beamte auch deshalb so sinnvoll, da die Bedingungswerke der staatlichen Dienstunfähigkeitsversicherung vielfach keine klaren lesbaren Regelungen enthalten. Oft tritt sogar der Fall ein, dass Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht oder nur eine sehr geringe monatliche finanzielle Unterstützung von seinem ehemaligen Dienstherrn erhält.

Es sind auch Fälle aktenkundig, wo auf Anordnung des Dienstherrn Berufsunfähigkeit nicht mit der Dienstunfähigkeit gleichgestellt waren, was zur Folge hat, dass Beamtenanwärter oder Beamte, welche nicht mehr arbeiten konnten, überhaupt keine finanziellen Leistungen erhalten. Diese und andere Fälle zeigen ganz deutlich, wie sinnvoll eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gerade auch für Beamte sein kann.

Selbstverständlich bedeutet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter und Beamte, dass die Beiträge aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Dennoch handelt es sich um eine sinnvolle Absicherung, denn eine Berufs- oder Dienstunfähigkeit kann schließlich während der gesamten Beamtenlaufbahn auftreten.

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Versorgungslücken als Beamter schließen

Jeder Beamtenanwärter und Beamte sollte auch seinen beruflichen Status genau überprüfen, denn dies kann für entsprechende Ansprüche aus staatlichen Versorgungswerken im Ernstfall durchaus entscheidend sein. Denn nach neuerer Rechtsprechung haben lediglich sogenannte Beamte auf Lebenszeit unbestreitbare Ansprüche gegenüber ihrem Dienstherrn, sollte eine Berufsunfähigkeit eintreten.

In der Regel werden diese Beamten dann in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Wer sich jedoch auch als Beamter auf Lebenszeit nur auf die staatliche Absicherung verlässt, hat im Ernstfall finanziell oft das Nachsehen. Denn die Bezüge aus der staatlichen Dienstunfähigkeit reichen bei weitem nicht an die Beamten Gehälter aus dem aktiven Berufsleben heran. Alleine schon aus diesem Grunde ist es auch für Beamte auf Lebenszeit jederzeit sinnvoll, diese Versorgungslücke mit einer privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu schließen.

Wer als sogenannter Beamter auf Widerruf oder als Beamter auf Probe dienstunfähig wird, kann entlassen werden und erhält dann lediglich die sehr niedrigen Leistungen gesetzlicher Rentenversicherungsträger. Diese sind oft nicht höher als die Sozialhilfesätze.

Deshalb sollte auch schon beim Eintritt in das Berufsleben als Beamter in jungen Jahren eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Denn nur dieser Schutz kann im Ernstfall finanzielle Härten verhindern helfen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ganz auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten

Auch Beamte auf Lebenszeit müssen sich die Anwartschaften auf eine Dienstunfähigkeit erst im Laufe der Berufsjahre verdienen. Dieser Umstand ist sogar vielen Beamten gar nicht so bekannt. Dies bedeutet, dass auch Beamten auf Lebenszeit in den ersten Jahren ihrer Beamtenlaufbahn lediglich eine Grundabsicherung zusteht, sollte der Ernstfall einer Dienstunfähigkeit eintreten. Wurden nicht zumindest die gesetzlich festgelegten 60 Monate Pflichtbeiträge entrichtet, besteht sogar überhaupt kein Anspruch aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente.

Im Bedingungswerk des gewählten Versicherers sollte auch eine entsprechende Klausel für Dienstunfähigkeit enthalten sein. Sollte sich ein Beamtenanwärter oder Beamter auf Lebenszeit für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, so gibt es eine Vielzahl von Anbietern. Der angebotene Schutz kann individuell zusammengestellt und frei gewählt werden. Eine höherwertige Absicherung kostet zwar monatlich etwas mehr, ist jedoch im Hinblick auf das reale Risiko einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit trotzdem sinnvoll.

Hier sollte also nicht am falschen Ende gespart werden. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung können Beamte in jedem Lebensalter abschließen, mit steigendem Lebensalter steigen jedoch auch die Beiträge für eine solche Versicherung. Außerdem können auch Risikobeiträge oder Haftungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten in einer solchen Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten sein.

Experten raten daher stets dazu, dass Beamte sich bereits mit dem Eintritt ins Berufsleben umfassend privat gegen eine mögliche Dienst- oder Berufsunfähigkeit absichern sollten.

Ihr unabhängiger Versicherungsspezialist

Fair versichert. Kostenfrei & unverbindlich.