In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wissenswerte über die Beihilfe in Bayern während der Elternzeit. Wir beleuchten die finanzielle Unterstützung, die Beamten, Richtern und Pensionären sowie deren Familienangehörigen gewährt wird, und wie sich diese während der Elternzeit verändert hat. Sie erhalten detaillierte Informationen über die Erhöhung des Beihilfeanspruchs, die Auswirkungen auf die private Krankenversicherung und die Möglichkeiten, Beihilfe für Ihr Kind zu beantragen. Zudem geben wir Ihnen praktische Hinweise zur Beantragung der Beihilfe, erläutern die speziellen Tarife der privaten Versicherungsgesellschaften und klären Sie über die Bedingungen auf, unter denen Sie für Ihre Kinder Beihilfe beantragen können.

Definition der Beihilfe

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die Beamten, Richtern und Pensionären sowie deren Familienangehörigen gewährt wird, um sie bei den Kosten für Krankheit, Pflege und Geburt zu unterstützen. In Bayern hat sich die Beihilfe während der Elternzeit seit 2017 erheblich verbessert. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie in unserem allgemeinen Beitrag zur Beihilfe: Bemessungssätzen, Selbstbehalt und Wahlleistungen.

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Wie hat sich die Beihilfe in Bayern während der Elternzeit verändert?

Seit dem 1. Januar 2017 haben Beamte in Bayern während der Elternzeit einen erhöhten Beihilfeanspruch von 70 Prozent, im Vergleich zu den vorherigen 50 Prozent. Diese Regelung gilt auch für Beamte, die neu hinzugekommen sind und vorher einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent hatten. Sie gilt auch für Beamte, die nicht alleinerziehend sind, nicht kostenfrei mit dem Ehepartner familienversichert sind und nur ein berücksichtigungsfähiges Kind haben.

Diese Regelungen gelten nun auch für Beamte, die während der Elternzeit nicht in Teilzeit arbeiten, so dass auch diese Beamtengruppe einen individuellen Beihilfeanspruch erhält. Auch Beamte, die während des Erziehungsurlaubs in Teilzeit arbeiten, hatten bereits vor dem neuen Beschluss einen eigenständigen Beihilfeanspruch.

Wie wirkt sich die erhöhte Beihilfe auf die private Krankenversicherung aus?

Die Erhöhung der Beihilfe bedeutet, dass die Kosten für die private Krankenversicherung für Beamte in Elternzeit sinken. Es ist wichtig, dass Beamte ihre private Krankenversicherung so schnell wie möglich über die Änderungen informieren, um keine Fristen zu verpassen.

Wie hoch ist die Beihilfe für mein Kind in Bayern?

Als Beamter in Bayern können Sie auch für Ihr Kind Beihilfe beantragen. Der Dienstherr übernimmt 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen – und das pro Kind. Voraussetzung ist, dass Sie für Ihr Kind oder Ihre Kinder noch Kindergeld beziehen. Dieser Anspruch besteht für alle minderjährigen Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und hier steuerpflichtig sind.

Unter welchen Bedingungen kann ich für meine Kinder Beihilfe beantragen?

Sie können für alle minderjährigen Kinder, die in Ihrem Haushalt leben und für die Sie Kindergeld beziehen, Beihilfe beantragen. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie alleinerziehend sind oder ob Ihr Kind bei Ihnen oder beim anderen Elternteil lebt. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Nachweise und Formulare einreichen und die Antragsfristen einhalten.

Muss ich mein Kind privat versichern?

Während Beamte in der Elternzeit nur noch 30 Prozent privat versichern müssen, sind es bei den Kindern nur 20 Prozent. Im Gegensatz dazu bezahlen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Beitrag, können aber die kostenlose Familienversicherung für Ihr Kind in Anspruch nehmen. Angesichts der hohen Beihilfe in Bayern hat die private Versicherungswirtschaft spezielle Tarife entwickelt, die besonders günstig sind. Darüber hinaus können Sie den Leistungsumfang individuell auswählen.

Wie beantrage ich die Beihilfe?

Die Beantragung der Beihilfe erfolgt in der Regel schriftlich bei der zuständigen Beihilfestelle. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Formulare und Nachweise beifügen und die Antragsfristen einhalten. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich an die Beihilfestelle oder einen Berater wenden.

Was sind die speziellen Tarife der privaten Versicherungsgesellschaften?

Die privaten Versicherungsgesellschaften haben spezielle Tarife für Beamte in Bayern entwickelt, die die hohen Beihilfeansprüche berücksichtigen. Diese Tarife sind in der Regel günstiger als die regulären Tarife und bieten dennoch einen umfassenden Versicherungsschutz. Es ist ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich von einem unabhängigen Berater beraten zu lassen.

Was sind die Vorteile der Beihilfe während der Elternzeit in Bayern?

Die Beihilfe in Bayern während der Elternzeit bietet eine erhebliche finanzielle Unterstützung für Beamte. Mit der Erhöhung des Beihilfeanspruchs auf 70 Prozent können Beamte ihre Kosten für die private Krankenversicherung erheblich senken. Es ist wichtig, dass Beamte ihre Versicherung über die Änderungen informieren und sicherstellen, dass sie die Vorteile voll ausschöpfen. Bei Fragen oder Unklarheiten ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die wichtigsten Fakten zur Beihilfe in Bayern während der Elternzeit

  • Beihilfebemessungssätze: Dies sind die Prozentsätze, die bestimmen, wie viel Beihilfe verschiedene Gruppen von Personen erhalten können. Beihilfeberechtigte erhalten 50% Beihilfe, berücksichtigungsfähige Ehegatten 70%, Versorgungsempfänger 70% und berücksichtigungsfähige Kinder 80%.
  • Beihilfe in Elternzeit: Während der Elternzeit von Beamten erhöht sich der Beihilfebemessungssatz auf 70% für alle Beamtinnen und Beamten.
  • Einkommensgrenze für Ehegatten: Die Einkommensgrenze für Ehegatten beträgt 18.000 Euro. Dies bedeutet, dass die Einkünfte des Ehegatten im zweiten Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrags diesen Betrag nicht überschreiten dürfen, um berücksichtigungsfähig zu sein.
  • Eigenbeteiligung: Dies ist der Betrag, den die Person selbst zu den Kosten beitragen muss. In diesem Fall beträgt die Eigenbeteiligung 3 Euro je verordnetem Arzneimittel, Verbandmittel und Medizinprodukt, jedoch nicht mehr als die tatsächlich gewährte Beihilfe.
  • Belastungsgrenze: Die Belastungsgrenze beträgt 2% der Jahresdienstbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften ohne die kinderbezogenen Anteile im Familienzuschlag sowie der Jahresrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Für Chroniker beträgt die Belastungsgrenze 1%.
  • Beihilfefähige Beträge bei häuslicher und teilstationärer Pflege: Dies sind die maximalen Beträge, die als Beihilfe für häusliche und teilstationäre Pflege je nach Pflegegrad gewährt werden können.
  • Eigenanteil bei stationärer Unterbringung: Dies ist der Prozentsatz des Einkommens, den Beihilfeberechtigte selbst zu den Kosten einer stationären Unterbringung beitragen müssen. Der Prozentsatz variiert je nach Einkommen und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

 

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