Ein Beamter ist definiert als eine Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat steht und hoheitsrechtliche Befugnisse ausübt. Dieses Verhältnis ist durch besondere Pflichten und Rechte gekennzeichnet. Beamte sind für die Durchführung wichtiger staatlicher Funktionen und Dienstleistungen verantwortlich, wie beispielsweise die Tätigkeiten von Lehrern oder Polizisten. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Beamten, die in unterschiedlichen Laufbahngruppen eingeteilt sind.

Welche Laufbahngruppen gibt es im Beamtentum?

Im deutschen Beamtensystem strukturieren sich die beruflichen Laufbahnen in vier primäre Gruppen. Die folgenden Gruppen gibt es:

  • Der einfache Dienst (eD)
  • Der mittlere Dienst (mD)
  • Der gehobene Dienst (gD)
  • Der höhere Dienst (hD)

Jede dieser Laufbahngruppen ist durch spezifische Besoldungsgruppen charakterisiert, welche die jeweilige Qualifikation und Berufserfahrung der Beamten widerspiegeln. Die Einstufung in eine bestimmte Laufbahn und Besoldungsgruppe erfolgt anhand formaler Bildungsabschlüsse und beruflicher Vorerfahrungen, die für die jeweilige Beamtenlaufbahn qualifizieren. Dieses strukturierte System gewährleistet eine klare Hierarchie und eine transparente Karriereentwicklung im öffentlichen Dienst. In der folgenden Auflistung werden die Laufbahngruppen der Beamten näher betrachtet.

1. Einfacher Dienst (eD)

Der Einstieg in die Laufbahngruppe des einfachen Dienstes ist für Bewerber mit einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Bildung möglich. Ein Vorbereitungsdienst oder eine abgeschlossene Berufsausbildung sind erforderlich. Beamte im einfachen Dienst übernehmen häufig unterstützende Rollen, wie die Lagerverwaltung bei der Bundeswehr, wo sie für die Annahme, Kontrolle und Lagerung verschiedener Materialien zuständig sind. In der Steuerverwaltung können sie als Pförtner, Boten, Hausmeister oder in der Registratur tätig sein. In der Kommunalverwaltung sind sie oft in Poststellen, an Pforten oder in Ausstellungsräumen beschäftigt.

2. Mittlerer Dienst (mD)

Beamte des mittleren Dienstes sind hauptsächlich in ausführender Funktion tätig und finden Einsatz in verschiedenen Bereichen. Typische Tätigkeiten dieser Laufbahngruppe beinhalten beispielsweise Verwaltungsaufgaben, Kontrollen von Bauarbeiten, und Überwachung technischer Anlagen. In der Polizei umfassen die Aufgaben Wach-, Posten- und Streifendienst sowie technisch orientierte Fachverwendungen. In der Steuerverwaltung können sie in Finanzämtern in Bereichen wie Veranlagungsstellen oder Vollstreckungsstellen eingesetzt werden. Beamte im mittleren technischen Dienst übernehmen oft planende, überwachende und betreuende Aufgaben in technischen Diensten der Kommunalverwaltungen.

3. Gehobener Dienst (gD)

Beamte im gehobenen Dienst übernehmen anspruchsvollere Sachbearbeitungs- und Führungsaufgaben und sind in höheren Besoldungsgruppen angesiedelt. Zu den Aufgaben dieser Laufbahngruppe eines Beamten zählen unter anderem die digitale Verwaltung, das Management elektronischer Identitäten, die Anwendung digitaler Karten für Baugesuche sowie die digitale Archivierung von Dokumenten. Diese Beamten spielen eine Schlüsselrolle in der Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung, da sie an der Schnittstelle zwischen Bürgerdienstleistungen und technologischen Innovationen arbeiten.

4. Höherer Dienst (hD)

Beamte in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes nehmen führende Verwaltungs- und Entscheidungsrollen ein. Ihre Aufgaben umfassen die Dienst- und Fachaufsicht sowie die Übernahme von Verantwortung in strategischen und planerischen Aspekten der Verwaltung. In dieser Laufbahngruppe sind Beamte oftmals mit komplexen rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragestellungen befasst, die ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung erfordern.

In allen der vier genannten Laufbahnen des Beamtentums bieten sich Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, einschließlich der Chance auf Beförderungen und Spezialisierungen. Zukünftige Beamte und Beamtinnen sollten sich bewusst sein, dass jede Laufbahngruppe spezifische Anforderungen und Verantwortungsbereiche mit sich bringt, die ein hohes Maß an Engagement, Fachkompetenz und Flexibilität erfordern.

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Wer gilt als unmittelbarer Beamter?

Ein unmittelbarer Beamter ist eine Person, deren Dienstherr entweder die Bundesrepublik Deutschland oder ein Bundesland ist. Diese Beamten sind Teil der unmittelbaren Staatsverwaltung. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat und werden vorrangig dort eingesetzt, wo hoheitsrechtliche Befugnisse ausgeübt werden, wie beispielsweise bei der Polizei, im Justizvollzug oder in der Finanzverwaltung.

Wer gilt als mittelbarer Beamter?

Ein mittelbarer Beamter ist jemand, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einer Anstalt, Stiftung oder sonstigen Körperschaft des öffentlichen Rechtes steht, wie beispielsweise einer Universität, einer Kommune oder einer berufsständischen Kammer. Im Gegensatz zu unmittelbaren Beamten, deren Dienstherr die Bundesrepublik Deutschland oder ein Bundesland ist, arbeiten mittelbare Beamte nicht direkt für staatliche Hauptverwaltungen, sondern für öffentlich-rechtliche Institutionen, die zwar staatsnah, aber rechtlich selbstständig sind.

Bundesbeamter

Ein Bundesbeamter ist eine Person, die für den Bund oder eine bundesunmittelbare Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts arbeitet. Dies bedeutet, dass die Hauptaufgabe von Bundesbeamten darin besteht, im öffentlichen Dienst für den deutschen Bund zu arbeiten.

Landesbeamter

Ein Landesbeamter ist jemand, der für ein Bundesland oder eine landesunmittelbare Stiftung, Anstalt oder Körperschaft, mit Ausnahme der Kommunen, arbeitet. Im Gegensatz zu Bundesbeamten, die für den Bund oder bundesunmittelbare Einrichtungen arbeiten, sind Landesbeamte speziell den Gesetzen und Regelungen ihres Bundeslandes unterworfen.

Kommunalbeamter

Ein Kommunalbeamter ist ein Beamter, dessen Dienstherr ein Landkreis, ein sonstiger Gemeindeverband, eine kreisfreie Stadt oder eine kreisangehörige Gemeinde ist. Diese Beamten sind für kommunale Aufgaben verantwortlich und arbeiten in den verschiedenen Ämtern der Gemeindeverwaltung, wie beispielsweise dem Ordnungsamt, dem Einwohnermeldeamt oder dem Standesamt.

Politischer Beamter

Ein politischer Beamter zeichnet sich durch seine einflussreiche Rolle an der Grenze zwischen öffentlicher Verwaltung und politischer Führung aus, wobei ein fortwährendes Vertrauensverhältnis zur regierenden Regierung unerlässlich ist.

Solche Positionen sind typischerweise in den oberen Rängen des Beamtentums zu finden, wo eine politische Konformität mit der aktuellen Regierungspolitik von zentraler Bedeutung ist. Gemäß § 54 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sind die Bedingungen für politische Beamte auf Bundesebene festgelegt.

Politische Beamte, die auf Lebenszeit ernannt wurden, können jederzeit gemäß § 54 und § 55 BBG in den vorläufigen Ruhestand versetzt werden, während politische Beamte auf Probe nach § 36 BBG jederzeit entlassen werden können. Diese Bestimmungen gelten in ähnlicher Weise in den meisten deutschen Bundesländern.

Politiker, einschließlich des Bundeskanzlers, Abgeordneten des Bundestages, Landtagsabgeordneten oder Ministern, zählen nicht zu den Beamten. Obwohl Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre nicht als Beamte gelten, stehen sie in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis gemäß § 1 des Bundesministergesetzes (BMinG) bzw. § 3 Abs. 3 des Parlamentarischen Staatssekretärgesetzes (ParlStG).

Beamte auf Lebenszeit

Der Status Beamter auf Lebenszeit wird einem Beamten auf Probe nach erfolgreichem Abschluss einer in der Regel dreijährigen Probezeit verliehen. Diese Probezeit dient dazu, die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten zu bewerten. In bestimmten Fällen kann die Probezeit unter definierten Voraussetzungen auch verkürzt werden.

Wer wird zum Beamten auf Probe ernannt?

Zum Beamten auf Probe wird eine Person ernannt, die ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen hat und für eine zukünftige feste Anstellung als Beamter auf Lebenszeit in Betracht gezogen wird. Darüber hinaus kann auch jemand zum Beamten auf Probe ernannt werden, der für die Übernahme eines Amtes mit leitender Funktion vorgesehen ist, wie in § 24 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) und § 4 Abs. 3 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) beschrieben.

Beamte auf Widerruf

Ein Beamter auf Widerruf ist jemand, der sich in der Ausbildungsphase für den öffentlichen Dienst befindet, also im Vorbereitungsdienst für den einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst. Während dieser Zeit führt der Beamte auf Widerruf die Dienstbezeichnung Anwärter im einfachen bis gehobenen Dienst oder Referendar im höheren Dienst, abhängig von der angestrebten Laufbahn.

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist jederzeit durch den Dienstherrn beendbar und endet automatisch mit dem Bestehen oder Nichtbestehen der abschließenden Laufbahnprüfung. Diese Regelung ist in § 6 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) und § 4 Abs. 4 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) festgehalten.

Beamte auf Zeit

Beamte auf Zeit sind eine spezielle Kategorie im Beamtentum, die gemäß § 6 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) und § 4 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) für Aufgaben ernannt werden, die nur für eine bestimmte Dauer ausgeübt werden sollen.

Diese Form des Beamtenverhältnisses wird insbesondere bei kommunalen Wahlbeamten, wie Landräten oder Oberbürgermeistern, oder bei bestimmten Leitungsfunktionen, etwa Universitätskanzlern, angewandt. Ebenso können an Universitäten Wissenschaftler als Beamte auf Zeit ernannt werden, zu denen Professoren auf Zeit und akademische Räte auf Zeit zählen.

Das Beamtenverhältnis auf Zeit unterscheidet sich von anderen Beamtenverhältnissen dadurch, dass es sich auf eine festgelegte Zeitdauer beschränkt und speziell für Positionen vorgesehen ist, die eine flexible Besetzung erfordern. Nach Ablauf der festgelegten Zeit oder bei Beendigung der übertragenen Aufgaben endet das Beamtenverhältnis auf Zeit automatisch

Warum gelten für Beamte Gesetze statt Tarifverträge?

Für Beamte gelten Gesetze statt Tarifverträge, da sie in einem besonderen, öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen. Dieses Verhältnis basiert auf dem Beamtenrecht, einem Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Gesetzliche Grundlagen, wie das Bundesbeamtengesetz und das Beamtenstatusgesetz, definieren die Beziehung zwischen Beamten und Staat.

Artikel 33 des Grundgesetzes regelt die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch Beamte, um staatliche Sicherheit und öffentliches Leben zu gewährleisten. Beamte repräsentieren den Staat und unterliegen einer gesteigerten Bindung an ihn, weswegen das Beamtenverhältnis durch Ernennung, nicht durch Arbeitsvertrag, entsteht. Beamte werden nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt.

Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, wie Amtsverschwiegenheit, Lebenszeitprinzip, Laufbahnprinzip, unparteiische Amtsführung und Beamtenstreikverbot, prägen das Beamtenrecht. Diese Prinzipien des Beamtentums sind historisch gewachsen und haben sich an moderne Anforderungen angepasst. Sie bieten einen Rahmen für die spezifischen Rollen und Pflichten von Beamten im Staatsdienst.

Beamte haben keinen Arbeitsvertrag im herkömmlichen Sinne, da ihr Beamtenverhältnis nicht durch einen privatrechtlichen Vertrag, sondern durch einen Verwaltungsakt, die Ernennung, begründet wird. Diese Ernennung unterscheidet sich grundlegend von einem Arbeitsvertrag, wie er in der privaten Wirtschaft üblich ist.

Was bedeutet Beamtenverhältnis?

Ein Beamtenverhältnis bezeichnet eine besondere Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Beamten. Diese Beziehung ist durch eine gesteigerte Bindung des Beamten an den Staat gekennzeichnet, welche über die allgemeine staatsbürgerliche Bindung hinausgeht.

Beamte repräsentieren den Staat und unterliegen daher besonderen Pflichten, die ihre Stellung innerhalb der staatlichen Struktur definieren. Diese erhöhte Bindung an den Staat resultiert unter anderem daraus, dass Beamte in ihrem Beruf nicht nur Aufgaben erfüllen, sondern auch die Werte und das Ansehen des Staates repräsentieren.

Das Beamtentum in Deutschland hat seine Ursprünge in der Zeit nach der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871, wobei die Rechtsverhältnisse der Beamten erstmals umfassend mit dem Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 geregelt wurden. Das Beamtentum hat sich über die Jahre hinweg deutlich weiterentwickelt, besonders im Kontext der Privatisierung und der Anpassung an moderne Arbeitsbedingungen.

Was bedeutet Treueverhältnis?

Das Treueverhältnis ist ein fundamentaler Bestandteil des Beamten- und Soldatenverhältnisses in Deutschland. Es beschreibt eine wechselseitige Beziehung zwischen dem Dienstherrn, also dem Staat, und dem Beamten oder Soldaten. Dieses Verhältnis geht über eine normale arbeitsvertragliche Bindung hinaus und beinhaltet sowohl Rechte als auch Pflichten für die Beamten und dem Dienstherrn.

Was sind die Pflichten eines Beamten?

Die Pflichten eines Beamten in Deutschland sind vielschichtig und umfassen verschiedene Aspekte, die eng mit ihrem öffentlich-rechtlichen Status verbunden sind. Die wichtigsten Pflichten der Beamten in Deutschland sind im folgenden aufgelistet.

  1. Gesetzestreue und Gehorsamspflicht: Beamte sind verpflichtet, nach Recht und Gesetz zu handeln und die Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen. Sie haben allerdings auch das Recht und die Pflicht zur Remonstration, wenn sie glauben, dass eine Anordnung unrechtmäßig ist.
  2. Diensteid: Zu Beginn ihrer Laufbahn leisten Beamte einen Diensteid, der die Grundlage für ihre Verpflichtungen bildet.
  3. Disziplinarverfahren: Verstöße gegen Beamtenpflichten können disziplinarisch geahndet werden, wobei schwerwiegende Verstöße im Extremfall zur Entfernung aus dem Dienst führen können.
  4. Einschränkung bestimmter Bürgerrechte: Aufgrund ihres Treueverhältnisses zum Staat sind bestimmte Rechte von Beamten eingeschränkt, wie z. B. das Streikrecht oder das Recht auf freie Meinungsäußerung im Dienst.
  5. Wohlverhaltenspflicht: Beamte sind verpflichtet, sich auch außerhalb des Dienstes so zu verhalten, dass das Ansehen des Staates nicht gefährdet wird.
  6. Beratungs- und Unterstützungspflicht: Beamte haben die Pflicht, ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen.
  7. Hingabe an den Beruf: Beamte müssen sich mit vollem persönlichen Einsatz ihrem Beruf widmen und dürfen Nebentätigkeiten nur mit Genehmigung nachgehen.
  8. Residenzpflicht: Beamte müssen ihre Wohnung so wählen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.

Diese Pflichten eines Beamten verdeutlichen die besondere Verantwortung und das hohe Maß an Integrität, das von Beamten und Beamtinnen erwartet wird, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in den öffentlichen Dienst zu wahren.

Beamte dürfen sich gemäß Artikel 11a des Statuts nicht mit Angelegenheiten befassen, bei denen sie ein persönliches Interesse haben, das ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit oder Objektivität beeinträchtigen könnte. Dieses Verbot zielt darauf ab, jegliche Form von Interessenkonflikten zu vermeiden, um die Integrität und Glaubwürdigkeit des öffentlichen Dienstes zu wahren.

Was sind die Fürsorgepflichten des Dienstherrn?

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn im deutschen Beamtenrecht bildet das Gegenstück zur Treuepflicht der Beamten und ist ein wesentlicher Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses, das im Grundgesetz (Artikel 33, Absatz 4) verankert ist. Diese Fürsorgepflicht gilt für alle Beamten, unabhängig von der Art ihres Beamtenverhältnisses, und erstreckt sich auch auf ihre Familien. Kernpunkte der Fürsorgepflicht des Dienstherrn sind die im folgenden aufgelisteten Pflichten.

  1. Pflicht zur Besoldung und Versorgung: Beamte haben Anspruch auf eine angemessene Besoldung und Versorgung im Ruhestand gemäß gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Pflicht für Arbeitsschutz: Der Dienstherr ist verantwortlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz und muss Maßnahmen ergreifen, um Unfälle zu vermeiden und die psychische Gesundheit der Beamten zu schützen.
  3. Pflicht zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte: Der Dienstherr muss die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre der Beamten achten, was beispielsweise eine lückenlose Überwachung ausschließt.
  4. Pflicht zum Schutz vor Mobbing und Diskriminierung: Der Dienstherr ist verpflichtet, Beamte vor Mobbing und Diskriminierung zu schützen und ein respektvolles Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Diese Fürsorgepflicht des Dienstherrn wird ergänzt durch die vielfältigen Pflichten der Beamten. Die Verpflichtungen bilden die Grundlage für ein vertrauensvolles und funktionierendes Verhältnis zwischen dem Dienstherrn und seinen Beamten, welches für die effektive und gerechte Ausübung öffentlicher Aufgaben unerlässlich ist.

Gehören Beamte zum öffentlichen Dienst in Deutschland?

Ja, als Beamter gehört man zum öffentlichen Dienst in Deutschland, allerdings ist die Bezeichnung Beamte nicht gleichbedeutend mit einer Berufsbezeichnung, sondern stellt einen dienstrechtlichen Status dar. Im öffentlichen Dienst in Deutschland sind über vier Millionen Menschen beschäftigt, darunter Beamte, Tarifbeschäftigte, Richter sowie Soldaten. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst automatisch Beamte sind.

Haben Beamte einen Anspruch auf Zusatzleistungen?

Ja, Beamte haben Anspruch auf Zusatzleistungen, die über ihre reguläre Besoldung hinausgehen. Zu diesen Zusatzleistungen zählen insbesondere die Beamtenpension, die eine Form der Altersversorgung darstellt und sich von der Rentenversicherung für Angestellte unterscheidet.

Darüber hinaus haben Beamte Anspruch auf Beihilfen im Krankheitsfall, welche einen Teil der Gesundheitskosten abdecken. Diese Beihilfen ergänzen die private oder gesetzliche Krankenversicherung, in der Beamte versichert sein können.

Zusätzlich gibt es besondere Tarife für Beamte in der privaten Krankenversicherung in Deutschland. Diese speziellen Tarife berücksichtigen die Tatsache, dass Beamte Anspruch auf Beihilfen vom Staat für einen Teil ihrer Krankheitskosten haben. Die privaten Krankenversicherungen bieten daher sogenannte Beihilfetarife an, die darauf abgestimmt sind, den Teil der Krankheitskosten zu decken, der nicht durch die staatliche Beihilfe abgedeckt wird.

Die Beihilfe ist eine spezielle Form der Krankenversicherung, die hauptsächlich für Beamte, Richter und teilweise auch für Soldaten konzipiert ist. Die Beihilfe dient dazu, Kosten zu decken, die durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Geburt oder Früherkennungsmaßnahmen von Krankheiten und Impfungen entstehen.

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