In diesem Artikel erhalten Sie einen kompakten Überblick über die Beihilferegelungen für Kinder von Beamten. Zuerst wird die Beihilfe definiert und erklärt, gefolgt von detaillierten Informationen zur Einbindung von Kindern in dieses Krankenversicherungssystem. Sie erfahren mehr über die Höhe der Beihilfesätze und die spezifischen Bedingungen bis zum 25. Lebensjahr. Der Artikel beleuchtet auch aktuelle und bevorstehende Änderungen in den Beihilfevorschriften verschiedener Bundesländer und verknüpft diese mit dem Thema Kindergeld und Beihilfeanspruch.

Definition der Beihilfe

Die Beihilfe ist ein spezifisches Krankenversicherungssystem, das vor allem Beamten, Richtern und teilweise auch Soldaten und Strafvollzugsbediensteten zugute kommt. Sie funktioniert als staatliche Unterstützung, bei der sich der Staat anteilig an den Kosten für Krankheit, Pflege und Geburten beteiligt.

In der Regel übernimmt die Beihilfe für Beamtinnen und Beamte 50 Prozent der Kosten. Für Ehegatten oder Lebenspartner von Beamten und Beamtinnen beträgt dieser Anteil in der Regel 70 Prozent und für deren Kinder 80 Prozent. Dieses System steht neben anderen Formen der Krankenversicherung, wie der Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung, die insbesondere für Soldatinnen und Soldaten sowie für bestimmte Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst gelten.

Die Beihilfe stellt somit eine wesentliche Säule der sozialen Sicherung einer bestimmten Berufsgruppe dar, indem sie eine finanzielle Unterstützung in gesundheitlichen Angelegenheiten gewährleistet.

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Kind mit Beihilfe versichern

Kinder von beihilfeberechtigten Eltern können in der Regel bis zum Abschluss des 25. Lebensjahres über die Beihilfe mitversichert sein, sofern sie kindergeldberechtigt sind. Bei der Krankenversicherung von Kindern Beamter kommt es oft zur Entscheidung zwischen der privaten Krankenversicherung mittels Beihilfe und der gesetzlichen Familienversicherung.

Während die Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Elternteil zunächst kostengünstiger erscheinen mag, bietet die Beihilfe oft langfristige Vorteile. In vielen Fällen, außer in Hessen, können Kinder von Beihilfeberechtigten ohne weitere Voraussetzungen in die Beihilfe aufgenommen werden.

Dies gilt auch für Kinder, deren Elternteil unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient und Beamter ist. Die Beihilfe deckt dabei einen bestimmten Prozentsatz der Gesundheitskosten ab, während die restlichen Kosten durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Diese Option der Mitversicherung bietet eine umfassende Absicherung im Gesundheitsbereich für Kinder von Beamten und stellt eine wichtige Komponente im System der Krankenversicherung in Deutschland dar.

Erhalten Kinder Beihilfe?

Ja, Kinder von Beamten sind in der Regel beihilfeberechtigt, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Beihilfeanspruch für Kinder korrespondiert mit dem Familienzuschlag, den der Elternteil erhält, der auch das Kindergeld bezieht. Für minderjährige Kinder wird immer Kindergeld gewährt. Der Bemessungssatz der Beihilfe für Kinder liegt bei 80 %.

Dies bedeutet, dass 80 % der beihilfefähigen Kosten, die für das Kind entstehen, durch die Beihilfe erstattet werden. Bei beihilfeberechtigten Personen selbst beträgt der Erstattungsanteil am beihilfefähigen Rechnungsbetrag 50 %. Steigt die Anzahl der Kinder auf zwei oder mehr, erhöht sich dieser Beihilfeanspruch auf 70 %. Sollte später ein Kind aus der Beihilfe herausfallen, beispielsweise durch Erreichen der Altersgrenze, reduziert sich der Beihilfeanspruch wieder auf 50 %.

Diese Regelungen gewährleisten, dass Kinder von Beamten in Bezug auf gesundheitliche Ausgaben umfassend abgesichert sind, was ein zentrales Element der sozialen Absicherung in Deutschland darstellt.

Höhe der Beihilfesätze

Die Höhe der Beihilfesätze variiert je nach Status und familiärer Situation des Beihilfeberechtigten. Gemäß der Beihilfeverordnung des Bundes liegt der Beihilfesatz für Kinder generell bei 80%. Dieser Satz gilt sowohl für Kinder von Beamten als auch für Kinder von Soldaten und Bundespolizisten, die Heilfürsorge erhalten. Für beihilfeberechtigte Personen selbst beträgt der ambulante sowie der stationäre Beihilfeanspruch 50%, erhöht sich jedoch auf 70%, wenn mindestens zwei Kinder vorhanden sind.

Der gleiche Satz von 70% gilt auch für Ehegatten und Versorgungsempfänger. Bemerkenswert ist, dass Aufwendungen für Wahlleistungen wie Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung ebenfalls unter die Beihilfe fallen, was nicht bei allen Dienstherren üblich ist. Dies stellt sicher, dass Beihilfeberechtigte und ihre Familienmitglieder eine umfassende Absicherung bei Gesundheitsausgaben erhalten, die sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen einschließt.

Beihilfeänderung Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt

Eine wichtige Änderung in den Beihilfevorschriften ist für die Beamten mit Bundesbeihilfe und in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt geplant. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2023 werden durch das “Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften” die Beihilfebemessungssätze (BBS) angehoben.

Konkret sieht die Änderung eine Erhöhung der Beihilfebemessungssätze für Ehepartnerinnen und eingetragene Lebenspartnerinnen von 70% auf 90% sowie für Kinder von 80% auf 90% vor. Ferner ist geplant, dass Beihilfeberechtigte mit einem Kind anstatt der bisherigen 50% einen BBS von 70% erhalten, was bisher erst ab zwei Kindern der Fall war.

Diese Anpassung bedeutet eine generelle Besserstellung der Beihilfeberechtigten und führt zu einer Reduzierung der zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge, wodurch die Nettoalimentation der Beihilfeberechtigten deutlich verbessert wird. Es ist allerdings zu beachten, dass diese Regelung noch nicht final ist und der genaue Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren noch unbekannt ist.

Während das Gesetz voraussichtlich am 1. Juli 2023 in Kraft treten soll, ist noch unklar, ob die an das Bundesbeihilferecht angeglichenen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die Änderung 1:1 umsetzen werden, da auch Abweichungen möglich sind.

Kindergeld und Beihilfeanspruch

Der Anspruch auf Beihilfe für Kinder beim Bund ist eng mit dem Bezug von Kindergeld verknüpft. Kinder sind in der Beihilfe berücksichtigungsfähig, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht, welcher grundsätzlich für minderjährige Kinder immer gegeben ist. Der Beihilfeanspruch folgt in der Regel dem Familienzuschlag, den der Elternteil erhält, der auch das Kindergeld bezieht.

Für über 18-jährige Kinder bleibt der Kindergeldanspruch bestehen, solange sie noch keine 25 Jahre alt sind und sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden. Seit dem 1. Januar 2012 entfällt die Einkommensgrenze von maximal 8.004 Euro für volljährige Kinder als Voraussetzung für das Kindergeld.

Zudem verlängert sich bei Schul- oder Berufsausbildung die Beihilfeberücksichtigung über das 25. Lebensjahr hinaus um Zeiten eines freiwilligen Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes bzw. Jugendfreiwilligendienstes, maximal um 12 Monate.

Für Kinder, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres körperlich oder geistig behindert werden und dauerhaft außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, wird das Kindergeld ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Diese Regelungen sichern eine fortlaufende Unterstützung für Kinder von Beamten, insbesondere in der Übergangsphase von der Schule zur Berufsausbildung oder zum Studium.

Was bedeutet berücksichtigungsfähiges Kind in Bezug auf Beihilfe?

Ein berücksichtigungsfähiges Kind im Kontext der Beihilfe ist ein Kind, das im Rahmen des Besoldungs- und Versorgungsrechts für den Familienzuschlag der beihilfeberechtigten Person relevant ist. Diese Regelung gilt typischerweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes. Konkret bedeutet dies, dass Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bis zum Ende des Monats, in dem sie 25 Jahre alt werden, als berücksichtigungsfähig gelten.

Diese Regelung ist eine wichtige Voraussetzung für die Gewährung von Familienzuschlägen im Rahmen der Beihilfe. Eltern, die einen Antrag auf Beihilfe stellen, haben damit die Möglichkeit, für ihre Kinder bis zu einem bestimmten Alter eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Dies entspricht der Zielsetzung des Besoldungs- und Versorgungsrechts, familienfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen und Eltern bei der finanziellen Unterstützung ihrer Kinder zu unterstützen.

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