Die Beihilfe in Deutschland spielt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Beamten, Richtern und deren Angehörigen in verschiedenen Lebenslagen. Im Freistaat Thüringen gibt es spezifische Regelungen und Ansprechpartner, die für die Verwaltung und Beantragung von Beihilfeleistungen zuständig sind.

Diese Seite bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der Beihilfe in Thüringen, von der grundsätzlichen Bedeutung über die Unterscheidung zwischen individueller und pauschaler Beihilfe bis hin zu den zuständigen Stellen und Kontaktmöglichkeiten.

Was bedeutet Beihilfe?

Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die der Staat deutschen Beamten, Richtern und deren Angehörigen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen gewährt. Die Beihilfe deckt einen Teil der Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente und weitere Gesundheitsleistungen ab.

Für den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil müssen sich Beamte privat krankenversichern, oft mit einer Restkostenversicherung. Die Beihilfe ergänzt somit die private Vorsorge, deckt jedoch nicht alle Kosten ab.

Wie unterscheidet sich die Beihilfe von der pauschalen Beihilfe?

Die Beihilfe unterscheidet sich von der pauschalen Beihilfe durch die Art und Weise der Kostenerstattung und den Versicherungsmodus. Bei der individuellen Beihilfe werden tatsächlich entstandene Kosten für medizinische Behandlungen und Medikamente teilweise erstattet, wobei Beamte Rechnungen und Rezepte bei der Festsetzungsstelle einreichen und in der Regel 50% (Beamte), 70% (Ehepartner) und 80% (Kinder) der Kosten zurückerhalten. Zusätzlich müssen Beamte eine private Restkostenversicherung abschließen.

Die pauschale Beihilfe hingegen bietet einen monatlichen Zuschuss des Dienstherrn zum Krankenversicherungsbeitrag, entweder gesetzlich oder privat, ohne die Erstattung einzelner Rechnungen. Dieser Zuschuss beträgt in der Regel 50% des Beitrags für eine Krankheitskostenvollversicherung.

Mit der Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe verzichtet man unwiderruflich auf die individuelle Beihilfe, und es gibt keine Erhöhung des Zuschusses im Ruhestand. Die pauschale Beihilfe stellt somit eine alternative Form der Unterstützung dar, die durch einen festen Pauschalbetrag anstelle der Erstattung einzelner Behandlungskosten gekennzeichnet ist.

Wer ist in Thüringen beihilfeberechtigt?

In Thüringen sind Beamte und Richter des Freistaates Thüringen sowie deren Angehörige und Versorgungsempfänger beihilfeberechtigt. Aktive Beamte und Richter erhalten 50% Beihilfe zu den beihilfefähigen Aufwendungen, während Ehepartner 70% Beihilfe bekommen, sofern ihr Einkommen 18.000 Euro nicht übersteigt.

Kinder von Beamten erhalten 80% Beihilfe. Versorgungsempfänger, also Ruhestandsbeamte, erhalten ebenfalls 70% Beihilfe. Diese Regelungen sind im Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) und der Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV) festgelegt.

Wo kann man als Beamter die Beihilfe in Thüringen beantragen?

Als Beamter in Thüringen kann man die Beihilfe bei der zuständigen Beihilfestelle des Thüringer Landesamts für Finanzen (TLF) beantragen. Hierzu muss das Antragsformular “Antrag auf Beihilfe” ausgefüllt und zusammen mit allen Originalbelegen, wie Rechnungen und Rezepte, bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Das Formular ist auf der Website des TLF unter “Formulare in Beihilfeangelegenheiten” verfügbar. Anträge können postalisch oder persönlich eingereicht werden.

Die Frist für die Antragstellung beträgt zwei Jahre nach Rechnungsdatum. Für die pauschale Beihilfe muss ein separater “Antrag auf pauschale Beihilfe” gestellt werden. Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich und schließt die individuelle Beihilfe aus. Die Beihilfevorschriften und -sätze sind im Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) und der Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV) geregelt.

Wie lauten die Kontaktdaten der Beihilfestelle in Thüringen?

Die Kontaktdaten der Beihilfestelle in Thüringen lauten wie folgt.

Adresse der Behilfestelle Thüringen

Ernst-Toller-Str. 14
07545 Gera

Postanschrift der Beihilfestelle Thüringen

Postfach 1222
07502 Gera

Telefon, Fax und E-Mail der Beihilfestelle Thüringen

Telefon: 0361 57 3628-144
Fax: 0361 57 3628-121
E-Mail: poststelle@tlf.thueringen.de

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit eines Beihilfeantrags?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Beihilfeantrags in Thüringen beträgt etwa 6-8 Wochen. Die genaue Dauer kann jedoch je nach aktuellem Antragsaufkommen und Personalstärke der Beihilfestellen variieren. Anträge werden der Reihe nach bearbeitet, ohne Priorisierung nach Anfangsbuchstaben.

Anträge mit einer Gesamtsumme ab 1.750 Euro werden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Posteingang bearbeitet. In Stoßzeiten, wie nach Feiertagen, Ferien oder zum Jahresende, kann die Bearbeitung länger dauern. Das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) rät davon ab, telefonisch oder schriftlich nach dem Bearbeitungsstand zu fragen, da dies die Bearbeitung weiter verzögert.

Den aktuellen Stand kann man online auf der TLF-Website einsehen. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, sollten Beihilfeanträge regelmäßig über das Jahr verteilt und nicht erst zum Jahresende eingereicht werden.

Wo finde ich den Kurzantrag für die Beihilfe in Thüringen?

Den Kurzantrag für die Beihilfe in Thüringen finden Sie online über das Serviceportal des Freistaats Thüringen. Dieser Kurzantrag ist ein vereinfachtes Formular, das Beamten und ihren Angehörigen ermöglicht, Krankheitskosten bei der Beihilfestelle geltend zu machen.

Der Kurzantrag deckt häufig anfallende Kosten wie Arztbesuche und Medikamente ab und kann direkt online ausgefüllt und eingereicht werden. Dazu muss zunächst ein Benutzerkonto im Serviceportal angelegt werden, über das der Online-Kurzantrag zugänglich ist. I

m Kurzantrag müssen nur die wichtigsten Angaben wie Name, Personalnummer und die Rechnungsbelege hochgeladen werden. Der reguläre Beihilfeantrag ist nur bei Erstanträgen oder auf Verlangen der Beihilfestelle notwendig. Der Online-Kurzantrag ermöglicht eine schnellere und einfachere Abwicklung gängiger Beihilfefälle und trägt somit zu einer unbürokratischeren Beantragung bei.

Haben Beamte in Thüringen Anspruch auf pauschale Beihilfe?

Ja, Beamte in Thüringen haben grundsätzlich Anspruch auf die pauschale Beihilfe als Alternative zur herkömmlichen individuellen Beihilfe. Seit dem 1. Januar 2020 können beihilfeberechtigte Beamte und Versorgungsempfänger (Ruheständler) in Thüringen zwischen der individuellen Beihilfe und der pauschalen Beihilfe wählen. Bei der pauschalen Beihilfe übernimmt das Land Thüringen 50% des Beitrags zur gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung.

Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich und muss schriftlich bei der Beihilfestelle beantragt werden. Zum 31.12.2022 hatten rund 1.500 von insgesamt 46.700 Beamten und Versorgungsempfängern (ca. 3%) die pauschale Beihilfe gewählt. Aktive Beamte können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern und dann die pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen. Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge (z.B. Polizeianwärter) können nicht die pauschale Beihilfe wählen.

Wer kann die pauschale Beihilfe in Thüringen beantragen?

Aktive Beamte und Richter des Landes Thüringen sowie im Ruhestand befindliche Beamte und Richter haben Anspruch auf die pauschale Beihilfe. Neue Beamte müssen sich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ernennung zwischen der individuellen und der pauschalen Beihilfe entscheiden. Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist freiwillig, muss schriftlich beantragt werden und ist unwiderruflich.

Lohnt sich die pauschale Beihilfe?

Ob sich die pauschale Beihilfe in Thüringen lohnt, hängt von den individuellen Umständen des Beamten ab. Die pauschale Beihilfe beträgt maximal 50% des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenvollversicherung, ist jedoch auf die Höhe des halben GKV-Höchstbeitrags begrenzt (2023: 351,66 Euro).

Die pauschale Beihilfe deckt keine Kosten der Pflegeversicherung ab, die voll selbst getragen werden müssen. Bei hohen Gesundheitskosten kann die individuelle Beihilfe mit Erstattung der tatsächlichen Kosten günstiger sein. Für gesunde Beamte ohne hohe Kosten kann die Pauschale durch den Wegfall des Antrags- und Rechnungsaufwands attraktiv sein.

Da die Wahl der pauschalen Beihilfe unwiderruflich ist und die individuelle Beihilfe ausschließt, ist eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall ratsam. Die Entscheidung hängt stark von Einkommen, Versicherungsart und Gesundheitszustand ab.

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Dokumente und Downloads

Beihilfeantrag
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Anlage zum Beihilfeantrag (Link-Update folgt)
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