Die Mehrheit aller Lehrkräfte wird in Deutschland in einem Beamtenverhältnis beschäftigt. Sicherlich liegen die Gesamtzahlen in den Bundesländern unterschiedlich, aber die Verbeamtungspraxis ist besonders im Lehrerbereich deutschlandweit nicht rückläufig. Neben den wenigen angestellten Lehrkräften gibt es ebenso Lehrer im Kirchen- oder Ersatzschuldienst, welche mit vergleichbaren Vorzügen wie denen eines herkömmlichen Beamtenverhältnisses ausgestattet sind.
Die Vorzüge liegen ganz klar auf der Hand. Einerseits ist der Arbeitsplatz absolut sicher und die Versorgung im Alter und bei Dienstunfähigkeit sehr attraktiv. Andererseits besteht für Beamte die Möglichkeit, der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken zu kehren und sich einer privaten Krankenversicherung anzuschließen. Angestellte Lehrer sind hier oftmals im Nachteil, denn Sie müssen zwingend in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Keine Regel ohne Ausnahme: Sofern die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Sozialversicherung überschritten wird, ist die PKV für Lehrer wieder eine Option, sogar mit einem Zuschuss durch den Arbeitgeber – aber ohne Beihilfeanspruch.
Die private Krankenversicherung für Lehrer ist allein schon wegen der großen Zahl der Lehrer im Beamtenverhältnis die absolute Regel. Weit über 90 Prozent aller Lehrer haben Ihre Absicherung der privaten Krankenversicherung für Beamte im Rahmen einer sogenannten Restkostenversicherung anvertraut. Dennoch lohnt sich in vielen Fällen ein Vergleich. Zum einen sollte im Einzelfall ein Verbleib oder eine Wiederaufnahme in der gesetzlichen Krankenkasse durchgerechnet werden und andererseits haben die privaten Versicherungsunternehmen verschiedenste Tarifmodelle, Ergänzungsbausteine und Zusatzversicherungen, welche optimal auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmt werden sollten. Ziel ist es immer, die perfekte Mischung aus umfangreichen Leistungen und niedrigen Beiträgen zu erreichen.
Der Regelfall: Verbeamtete Lehrer in der PKV
Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer und auch Referendare, deren Vorbereitungsdienst in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt wird, haben die Möglichkeit, sich unabhängig vom Einkommen eine Krankenversicherung für Lehrer bei einem privaten Versicherungsunternehmen zuzulegen und die gesetzlichen Kassen zu verlassen.
Ein Verbleib bei einer der gesetzlichen Krankenkassen ist immer mit einer freiwilligen Mitgliedschaft und oft hohen Beiträgen, welche einkommensabhängig berechnet werden, verbunden. Angestellte Lehrkräfte können den Schritt in die PKV nur dann vollziehen, wenn die Bruttoeinkommen die maßgebliche Entgeltgrenze überschreiten. Private Policen sind oftmals für Lehrer die günstigere Alternative. Sicherlich lässt sich die Beitragsfrage nicht pauschal beantworten, was durch die Faktoren der Beitragsberechnung bedingt ist. Die privaten Versicherungen beziehen das Lebensalter, mögliche Risikofaktoren und auch Vorerkrankungen und ganz besonders den Bemessungssatz der Beihilfe in die Berechnung der Prämie mit ein.
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Beispielbeitrag für Lehramtsanwärter und Studienreferendare
Die Krankenversicherungen für Lehrer, welche genauso aufgebaut sind, wie jede Krankenversicherung für Beamte auch, hat die Besonderheit, dass Referendaren und Lehramtsanwärtern bis zum 39. Lebensjahr ganz besonders preiswerte Versicherungsmodelle für die Zeit des Vorbereitungsdienstes angeboten werden.
Der entsprechende Volltarif wird erst bei Übergang in das Beamtenverhältnis auf Probe abgerechnet, sodass für den Vorbereitungsdienst mit Beiträgen von maximal 100,- € pro Monat je nach Versicherung und Tarifkonstrukt gerechnet werden kann. Hierbei wird ein Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent angenommen.
Bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV würde ein Beitrag von mindestens 220,- € in Rechnung gestellt werden (beispielhaft bei Anwärterbezügen im Land Nordrhein-Westfalen aus A13, zur Zeit 1.533,28 € pro Monat, ohne weitere beitragspflichtige Einkommen). Und das ohne Zusatzleistungen und ohne den Beitrag zur Pflegeversicherung.
Bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse entfällt im Regelfall auch die Beihilfezahlung, da die Krankenkasse die Leistungen – entsprechend dem mageren Leistungskatalog – vollständig übernimmt. Sollte sich nun durch den Familienstand oder durch eigene Kinder der Beihilfebemessungssatz auf 70 Prozent verschieben, wird das Ergebnis der verglichenen Beiträge zuungunsten der gesetzlichen Krankenkassen immer ungünstiger.
Gesetzliche Kassen berechnen die doppelte Beitragslast
Ähnlich sieht der Vergleich auch für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit aus. Nehmen wir an: Eine 27 Jahre alte Lehrkraft aus Hessen mit einem Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent ohne Vorerkrankungen. Je nach privatem Versicherungsunternehmen ergibt sich ein durchschnittliches Versicherungsangebot mit einer Monatsprämie von 270,- €.
Hierbei sind sogar schon Einzelzimmerunterbringung im Krankenhaus und Chefarztbehandlung eingeschlossen. Ein überdurchschnittlicher Versicherungsschutz würde in etwa weitere 50,- € monatlich kosten. Verändert sich der Bemessungssatz der Beihilfe auf 70 Prozent durch berücksichtigungsfähige Kinder oder einen Ehegatten, sinkt der Versicherungsbeitrag in einem annähernd gleichen Verhältnis.
Sofern die gleiche Lehrkraft sich freiwillig gesetzlich versichert, gibt sich eine ganz andere Beitragsberechnung. Sofern also unsere Beispiellehrerin in Hessen verbeamtet wurde und Bezüge aus der Besoldungsgruppe A13, 1. Stufe erhält, ergibt sich eine Besoldung von derzeit 4.414,17 € im Monat. Der reine Beitragsanteil aus den Beamtenbezügen in der gesetzlichen Krankenkasse liegt bei ungefähr 15 Prozent, sodass diese Beamtin einen Beitrag von mindestens 660,- € monatlich bezahlen müsste, praktisch keine Beihilfen mehr erhält und viel schlechtere Leistungen im Vergleich zur PKV beanspruchen kann.
Hinzu käme sogar noch der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung, welcher ebenso 130,00 € betragen würde. Selbst überdurchschnittlicher privater Versicherungsschutz ist also mehr als hälftig günstiger als eine freiwillige Mitgliedschaft bei AOK und Co. Auch die pauschale Beihilfe, welche in fünf Bundesländern mittlerweile beansprucht werden kann, würde den Leistungs- und Kostenunterschied keinesfalls abfedern.
Vergleich zwischen den Versicherungen
Es zeichnet sich deutlich ab, dass ein Vergleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung auch im Lehrerbereich kaum zugunsten der gesetzlichen Krankenkasse ausfallen kann. Hieran ändert auch die kostenlose Versicherung von Angehörigen oder die pauschale Beihilfe nur wenig.
Hinzukommt, dass durch geschickte Wahl von Versicherungsbausteinen auch im Bereich der PKV noch preiswertere Lösungen als die hier genannten Beispielberechnungen möglich sind – je nach Einstiegsalter und möglichen Vorerkrankungen, gesundheitlichen Risikofaktoren und den persönlichen Sätzen der Beihilfebemessung.
Nutzen Sie die Gelegenheit für einen Vergleich zwischen den gesetzlichen Versicherungen und unterschiedlichen privaten Krankenversicherungsunternehmen in verschiedenen Tarifkonstellationen. Sie sollten hierbei immer mit fachkundiger Unterstützung durch einen spezialisierten Versicherungsmakler agieren, um den passenden Versicherungsschutz für sich und Ihre Angehörigen zu finden.
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