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Beispielbeitrag für Lehramtsanwärter und Studienreferendare

Die Krankenversicherungen für Lehrer, welche genauso aufgebaut sind, wie jede Krankenversicherung für Beamte auch, hat die Besonderheit, dass Referendaren und Lehramtsanwärtern bis zum 39. Lebensjahr ganz besonders preiswerte Versicherungsmodelle für die Zeit des Vorbereitungsdienstes angeboten werden.

Der entsprechende Volltarif wird erst bei Übergang in das Beamtenverhältnis auf Probe abgerechnet, sodass für den Vorbereitungsdienst mit Beiträgen von maximal 100,- € pro Monat je nach Versicherung und Tarifkonstrukt gerechnet werden kann. Hierbei wird ein Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent angenommen.

Bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV würde ein Beitrag von mindestens 220,- € in Rechnung gestellt werden (beispielhaft bei Anwärterbezügen im Land Nordrhein-Westfalen aus A13, zur Zeit 1.533,28 € pro Monat, ohne weitere beitragspflichtige Einkommen). Und das ohne Zusatzleistungen und ohne den Beitrag zur Pflegeversicherung.

Bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse entfällt im Regelfall auch die Beihilfezahlung, da die Krankenkasse die Leistungen – entsprechend dem mageren Leistungskatalog – vollständig übernimmt. Sollte sich nun durch den Familienstand oder durch eigene Kinder der Beihilfebemessungssatz auf 70 Prozent verschieben, wird das Ergebnis der verglichenen Beiträge zuungunsten der gesetzlichen Krankenkassen immer ungünstiger.

Gesetzliche Kassen berechnen die doppelte Beitragslast

Ähnlich sieht der Vergleich auch für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit aus. Nehmen wir an: Eine 27 Jahre alte Lehrkraft aus Hessen mit einem Beihilfebemessungssatz von 50 Prozent ohne Vorerkrankungen. Je nach privatem Versicherungsunternehmen ergibt sich ein durchschnittliches Versicherungsangebot mit einer Monatsprämie von 270,- €.

Hierbei sind sogar schon Einzelzimmerunterbringung im Krankenhaus und Chefarztbehandlung eingeschlossen. Ein überdurchschnittlicher Versicherungsschutz würde in etwa weitere 50,- € monatlich kosten. Verändert sich der Bemessungssatz der Beihilfe auf 70 Prozent durch berücksichtigungsfähige Kinder oder einen Ehegatten, sinkt der Versicherungsbeitrag in einem annähernd gleichen Verhältnis.

Sofern die gleiche Lehrkraft sich freiwillig gesetzlich versichert, gibt sich eine ganz andere Beitragsberechnung. Sofern also unsere Beispiellehrerin in Hessen verbeamtet wurde und Bezüge aus der Besoldungsgruppe A13, 1. Stufe erhält, ergibt sich eine Besoldung von derzeit 4.414,17 € im Monat. Der reine Beitragsanteil aus den Beamtenbezügen in der gesetzlichen Krankenkasse liegt bei ungefähr 15 Prozent, sodass diese Beamtin einen Beitrag von mindestens 660,- € monatlich bezahlen müsste, praktisch keine Beihilfen mehr erhält und viel schlechtere Leistungen im Vergleich zur PKV beanspruchen kann.

Hinzu käme sogar noch der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung, welcher ebenso 130,00 € betragen würde. Selbst überdurchschnittlicher privater Versicherungsschutz ist also mehr als hälftig günstiger als eine freiwillige Mitgliedschaft bei AOK und Co. Auch die pauschale Beihilfe, welche in fünf Bundesländern mittlerweile beansprucht werden kann, würde den Leistungs- und Kostenunterschied keinesfalls abfedern.

Vergleich zwischen den Versicherungen

Es zeichnet sich deutlich ab, dass ein Vergleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung auch im Lehrerbereich kaum zugunsten der gesetzlichen Krankenkasse ausfallen kann. Hieran ändert auch die kostenlose Versicherung von Angehörigen oder die pauschale Beihilfe nur wenig.

Hinzukommt, dass durch geschickte Wahl von Versicherungsbausteinen auch im Bereich der PKV noch preiswertere Lösungen als die hier genannten Beispielberechnungen möglich sind – je nach Einstiegsalter und möglichen Vorerkrankungen, gesundheitlichen Risikofaktoren und den persönlichen Sätzen der Beihilfebemessung.

Nutzen Sie die Gelegenheit für einen Vergleich zwischen den gesetzlichen Versicherungen und unterschiedlichen privaten Krankenversicherungsunternehmen in verschiedenen Tarifkonstellationen. Sie sollten hierbei immer mit fachkundiger Unterstützung durch einen spezialisierten Versicherungsmakler agieren, um den passenden Versicherungsschutz für sich und Ihre Angehörigen zu finden.

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